04. Januar 2016, 11:20 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 04. Januar 2016, 11:20 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Die Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines wird am Mittwoch 9. März 2016 im Hans-Sachs-Haus, Sitzungszimmer Zenica, 4. Etage, Raum 466, 45879 Gelsenkirchen, durch die untere Fischereibehörde der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Referat Recht und Ordnung - untere Fischereibehörde, Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen, einzureichen.
Anmeldeformulare sind bei der unteren Fischereibehörde und den BÜRGERcentern verfügbar und können im Internet unter dem Link .0https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/1391-fischerpruefung heruntergeladen werden.
Die Gebühr für die Zulassung zur Prüfung beträgt 50 Euro.
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.