20. Oktober 2015, 10:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern wurde 1982 eröffnet und hatte ihren Sitz über mehr als 30 Jahre am St.-Urbanus-Kirchplatz. Im Frühjahr 2015 konnte die Einrichtung in das renovierte Linden-Karree umziehen und verfügt nun über barrierefreie moderne Räumlichkeiten.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind zur offiziellen Eröffnung herzlich eingeladen am
Mittwoch, 28. Oktober 2015, um 10 Uhr,
Hochstraße 40 – 44, 45894 Gelsenkirchen.
Oberbürgermeister Frank Baranowski wird gemeinsam mit dem Leiter des Referats Erziehung und Bildung, Wolfgang Schreck, und dem Teamleiter der Beratungsstelle Nord, Stefan Stolczewski, gegen 11 Uhr die Gäste begrüßen.
Der Zugang zur Beratungsstelle ist für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gelsenkirchen niederschwellig und kostenfrei. Zweimal pro Woche (montags von 15.30 bis 17.30 Uhr und mittwochs von 9.30 bis 11.30 Uhr) haben Eltern, Jugendliche und Kinder die Möglichkeit, sich in einer offenen Sprechstunde beraten zu lassen.
Die am St.-Urbanus-Kirchplatz zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten wurden über die Jahre hinweg dem Bedarf immer weniger gerecht. Nach langer Suche konnte dann im Linden-Karree ein neues Heim für die Beratungsstelle gefunden werden.
Das Linden-Karree verfügt über einen Fahrstuhl, so dass auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen sowie Eltern mit Kinderwagen die Räumlichkeiten gut erreichen können.
Aktuell sind in der Beratungsstelle elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. T. in Teilzeit) tätig. Dem Team stehen im Linden-Karree neben den Büros auch zwei Therapieräume zur Verfügung.
Das Aufgabenfeld für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern ist vielseitig und herausfordernd und hat sich im Laufe der Jahre auch aufgrund gesamtgesellschaftlicher Veränderungen erweitert. Neben der Beratung in Erziehungsfragen und bei innerfamiliären Problemen gehören zum Spektrum u. a. auch Fragen zur Entwicklung von Kindern, Diagnostik bei Entwicklungsauffälligkeiten, Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Beratung bei psychischen Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen. Einen weiteren Schwerpunkt der in der Beratungsstelle tätigen Psychologischen Psychotherapeuten bildet die Prüfung der rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen bei Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VIII.