14. Oktober 2015, 11:08 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BÜRGERcenter müssen am Mittwoch 28. Oktober 2015 die letzten Vorkehrungen für die Veränderungen, die das neue Bundesmeldegesetz mit sich bringt, treffen. Auch die geänderte Software muss an diesem Tag getestet werden. Deshalb müssen die BÜRGERcenter an diesem Tag geschlossen bleiben.
Auch am Montag, 2. November und am Dienstag, 3. November 2015 stehen die BÜRGERcenter nur eingeschränkt zur Verfügung. An diesen Tagen können die Bürgerinnen und Bürger ausschließlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung bedient werden.
Für die BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst und an der Cranger Straße 262 können Termine leider nur direkt vor Ort oder unter der Telefonnummer 169 2100 vereinbart werden.
Für eine Vorsprache in den BÜRGERcentern im Hans-Sachs-Haus und im Rathaus Buer besteht zusätzlich die Möglichkeit, online einen Termin unter www.gelsenkirchen.de zu buchen.
Die Stadt Gelsenkirchen bittet um Verständnis für die technisch notwendigen Einschränkungen.