12. Oktober 2015, 13:24 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt die Konsolidierungshilfe 2015 in Höhe von knapp 30 Millionen Euro an die Stadt Gelsenkirchen überwiesen. Die Bezirksregierung hat damit anerkannt, dass die Stadt Gelsenkirchen die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes weiterhin einhält und damit die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt. Mit der Teilnahme am Stärkungspakt hat die Stadt Gelsenkirchen einen Haushaltssanierungsplan aufgestellt und einen klaren Sparkurs eingeschlagen, der jeweils gegenüber der Bezirksregierung aufgezeigt werden muss. „Die Auszahlung der Konsolidierungshilfe würdigt nicht nur die Anstrengungen der vergangenen Jahre – sie unterstreicht auch, dass Gelsenkirchen weiterhin auf einem guten Weg ist.“, kommentiert Stadtkämmerin Karin Welge die gute Nachricht aus Münster.
Damit Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ihre Finanzen wieder auf eine solide Grundlage stellen und ihre eigene Gestaltungskraft zurückerlangen können, hatte der Landtag Nordrhein-Westfalen Ende 2011 das Stärkungspaktgesetz beschlossen. Darin wurden für überschuldete oder von Überschuldung bedrohten Kommunen Konsolidierungshilfen zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug müssen die betroffenen Städte und Gemeinden einen klaren Sanierungskurs einschlagen und bis spätestens zum Jahr 2021 ein Haushaltsausgleich dann aus eigener Kraft erreichen. Die Stadt Gelsenkirchen nimmt seit 2012 an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes teil.