12. Oktober 2015, 11:56 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Aufgrund der Einführung des Bundesmeldegesetzes und der damit verbundenen technischen Umsetzung zum 1. November 2015 stehend alle vier BÜRGERcenter der Stadt am Montag, 2. November und am Dienstag, 3. November 2015 ganztägig ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.
Für die BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst und an der Cranger Str. 262 können Termine leider nur direkt vor Ort oder unter der Telefonnummer 169 2100 vereinbart werden.
Für eine Vorsprache in den BÜRGERcentern im Hans-Sachs-Haus und im Rathaus Buer besteht zusätzlich die Möglichkeit, online einen Termin unter www.gelsenkirchen.de zu buchen.