20. August 2015, 18:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Rede von Stadtkämmerin
Karin Welge
- Es gilt das gesprochene Wort –
Achtung Sperrfrist!
Frei zur Veröffentlichung ab 17.00 Uhr
GE. Ich freue mich sehr, heute als Finanzverantwortliche zu Ihnen zu sprechen und den Entwurf des Haushalts 2016 vorlegen zu dürfen.
Vorbemerkungen
Meine Damen, meine Herren,
die Einbringung des Haushalts ist schon ein ganz besonderer Moment. Der Haushalt ist dabei weniger ein einzelnes, in sich geschlossenes Werk, sondern vielmehr ein weiteres Kapitel der Geschichte unserer Stadt.
Mit den nackten Zahlen und knappen Texten des Haushalts zeichnen wir mit vielen kleinen Strichen ein großes Ganzes, ein weiteres Kapitel Gelsenkirchener Zukunft, das uns wohl nur im Kontext der Geschichte unserer Stadt klein vorkommen kann. Dahinter steht eine Idee von einer Stadt, die sich im Laufe vieler Jahre und unter sich ständig verändernden Rahmenbedingungen geformt hat. Eine Idee, die wir auf unzähligen Ebenen, in unterschiedlichen Bereichen und mit den vielfältigsten Mitteln ganz konkret verwirklichen wollen.
Haushaltsplanung ist weit entfernt von reinem Selbstzweck und erst recht kein fiskalisch notwendiges Übel.
Die Ideen, die dem kommunalen Haushalt zugrunde liegen, wirken weit über das ‚Jetzt‘ hinaus.
Wenn wir über den Haushalt unserer Stadt sprechen, dann sprechen wir über die Zukunft unserer Stadt.
Wenn ich also behaupte, dass Sie auf Ihren Tischen heute mit dem Entwurf zum Haushalt 2016 auch den Entwurf eines weiteren Kapitels Stadtgeschichte wiederfinden, dann sage ich das aus voller Überzeugung.
Meine Damen und Herren, soviel zum Klappentext.
Ausgangslage
Der Haushaltsentwurf 2016 sieht einen Fehlbetrag in Höhe von 59,5 Mio. € vor. Damit liegt das Defizit knapp 5 Mio. € über dem, was wir noch im letzten Haushaltplan für 2016 vorgesehen haben.
Im Rennen um die Wahrung der kommunalen Handlungsfähigkeit ist das Haushaltsjahr 2016 aber nur eine von vielen Etappen – das zentrale Ziel ist die Darstellung des Haushaltsausgleichs im Jahr 2018. Wir müssen also bis 2018 ein Defizit von knapp 60 Mio. € komplett abbauen.
Wäre Haushaltsanierung wie Radfahren, meine Damen und Herren, wir hätten noch viele anstrengende Höhenmeter vor uns. Doch wir hätten auch schon viele Höhenmeter geschafft und könnten uns über einen weiten Ausblick freuen.
Ich möchte Sie gern an die Jahre 2009 bis 2012 erinnern – im Durchschnitt lagen die Fehlbeträge bei über 140 Mio. € pro Jahr. Diesen Betrag konnten wir in 2013 halbieren, wir landeten bei -70,4 Mio. €. In 2014 hätten wir diese 70 Mio. € wieder halbiert – wenn uns nicht die Gewerbesteuer einen Strich durch die Rechnung gemacht hätte. Im laufenden Jahr 2015 werden wir nach aktuellen Prognosen den geplanten Fehlbetrag von 69 Mio. € unterschreiten.
Dass wir es bis hierher geschafft haben, verdanken wir der richtigen Strategie, harter Arbeit und unserem langen Atem.
Das Ziel, der vollständige Abbau des jährlichen Defizits bis 2018, ist im Ergebnis also ambitioniert, aber es ist nicht unerreichbar.
Diesem Ziel kommen wir mit dem vorliegenden Haushalt ein weiteres Jahr näher und bewahren damit ein großes Stück unserer Souveränität.
Wenn wir den Ausgleich nicht selbstbestimmt verfolgen und dieses Ziel verfehlen, da erzähle ich Ihnen nichts Neues, wird der Sparkommissar des Landes auch vor der Großstadt Gelsenkirchen nicht Halt machen. Mit „Sparen“ hat das dann nicht mehr viel zu tun.
Ich hoffe daher, dass wir den eingeschlagen Weg der Konsolidierung gemeinsam und verantwortungsbewusst weitergehen.
Herleitung der Situation
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wenn ich vom Weg der Konsolidierung spreche, mag es schwer fallen, sich an den Punkt zu erinnern, an dem dieser Weg begonnen hat.
Mit dem ersten nicht erreichten Haushaltsausgleich vor Jahrzehnten oder den ersten Schulden?
Mit dem Niedergang von Kohle und Stahl oder den steigenden Arbeitslosenzahlen?
Oder erst mit der Teilnahme am Stärkungspakt im Jahr 2012?
Mir fällt es schon schwer einen Ausgangspunkt festzumachen.
Die Teilnahme am Stärkungspakt war sicherlich das Ereignis, mit dem wir dem Weg der Konsolidierung unter dem Stichwort „Haushaltssanierung“ feste Konturen gegeben haben. Und auch wenn das geflügelte Wort „Arm finanziert Ärmer“ kurz und bündig die größte Schwäche des Programms enthüllt, war die Teilnahme Gelsenkirchens ein richtiger und wichtiger Schritt. Auch wenn wir ab 2021 nach jetzigem Stand keine Hilfen mehr erhalten werden.
Mit unserer Teilnahme erhalten wir von 2012 bis 2020 rd. 190 Mio. € Stärkungspaktmittel.
Dafür sind wir die Verpflichtung eingegangen, den Haushaltsausgleich bis 2018 (mit Konsolidierungshilfe) bzw. bis 2021 (ohne Konsolidierungshilfe) im Rahmen des Haushaltssanierungsplans darzustellen.
Und ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal erwähnen: Erst dann fängt der Schuldenabbau an: Bis dahin fast 875 Mio. € alleine an Kassenkrediten!
Wie lange der Schuldenabbau dann dauern wird und wie groß die Zinsänderungsrisiken dann sein werden, das lässt sich heute nicht seriös prognostizieren.
Wenn wir jedes Jahr einen Überschuss von 20 Mio. € erwirtschaften könnten, wohlbemerkt trotz ggf. steigender Zinslasten, würde es bis zur Schuldenfreiheit trotzdem noch über 40 lange Jahre dauern.
Müsste ich mich auf ein Beginn des Konsolidierungsweges festlegen, würde ich sagen „in dem Augenblick, in dem das Gleichgewicht zwischen den Aufgaben dieser Stadt auf der einen Seite und ihrer Finanzierung auf der anderen Seite verloren gegangen ist“.
Dieses Gleichgewicht wurde und wird natürlich von Bund und Land ganz maßgeblich beeinflusst. Ich muss Ihnen nicht erzählen, dass das Prinzip der Konnexität, also „wer bestellt, bezahlt“, nicht immer –ich versuche es mal diplomatisch auszudrücken– konsequent eingehalten wurde. Man könnte auch frech behaupten, es wäre für Viele über Jahre hinweg ein Fremdwort geblieben, das erst mit der ständigen Betonung durch Kommunen und die Rechtsprechung verinnerlicht wurde.
Die Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen könnten deutlich zu einer aufgabengerechteren Finanzausstattung der Kommunen beitragen, wenn die Bundesländer sich Ihrer Verantwortung für die Kommunen hinreichend stellen. Denn zurzeit kann von gleichwertigen Lebensverhältnissen in der kommunalen Landschaft wirklich keine Rede sein - denn die Lage der Kommunen ist keineswegs homogen. In NRW nicht und bundesweit betrachtet schon gar nicht.
Während wir versuchen, das unbedingt Notwendige mit dem dringend Erforderlichen nicht in Konkurrenz zu stellen, geht es in anderen Städten noch um das Erhalten lieb gewonnener Annehmlichkeiten.
Was Strukturschwäche und Strukturstärke ausmacht
Verstehen Sie mich nicht falsch, es geht hier nicht um Neid – es geht um die Verdeutlichung des grundlegenden Unterschieds, des Unterschieds zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen.
Was uns als strukturschwache Stadt ausmacht kann man sowohl an der Ausgabe- als auch an der Einnahmeseite festmachen.
So ist der größte Kostenblock im Haushalt 2016 mit über 400 Mio. € der Bereich der Transferaufwendungen, davon fast 215 Mio. € für die Sozial- und Jugendhilfe.
Die Steigerung beträgt über 4% im Vergleich zum Vorjahr und folgt damit dem Trend der letzten Jahre.
Die Leistungen nach dem SGB II allein schlagen mit fast 115 Mio. € brutto zu buche. Ursächlich hierfür ist die hohe Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II, die leider immer neue Höchststände erreicht. Wenn der Trend anhält, wird, nach 23.204 im Jahresdurchschnitt 2014, in 2016 die Zahl von 25.000 Bedarfsgemeinschaften leider kein spekulatives Szenario mehr sein.
Dennoch wirken die ab 2014 umgesetzten Handlungsstrategien zur Kostendämpfung.
Wieder einmal sind es externe Faktoren, die die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach oben treiben und eine Kostensenkung unmöglich machen, denn 90% des Anstiegs bei den Bedarfsgemeinschaften in diesem Jahr, lassen sich weitgehend durch den Zuzug von Zuwanderern aus Südosteuropa und den Übergang von Menschen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II erklären.
Hätten wir nicht bereits im letzten Jahr reagiert, wäre der Anstieg noch viel deutlicher ausgefallen.
Umso bedauerlicher ist es, dass Gelsenkirchen in der öffentlichen Wahrnehmung häufig anhand der nackten Zahlen im Bereich der Arbeitslosigkeit mit der roten Laterne in der Hand dargestellt wird.
Dass wir als Folge des hohen Wohnungsleerstands eine der am stärksten von der Zuwanderung aus Südosteuropa betroffenen Städte sind, ist jedem von Ihnen bekannt.
Aktuell leben in Gelsenkirchen rund 5.400 Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien. Jeden Tag arbeiten wir gemeinsam mit den freien Trägern dieser Stadt daran, diese Zuwanderer –gegen alle sprachlichen und kulturellen Barrieren– in die Stadtgesellschaft zu integrieren. Mit einem umfangreichen Handlungskonzept nehmen wir damit die Basisarbeit auf, um in Brüssel getroffene Entscheidungen nicht zur Zerreißprobe für das städtische Zusammenleben werden zu lassen.
Gleiches gilt analog auch für die Menschen, die als Flüchtlinge nach Gelsenkirchen kommen. Wir haben bereits seit einem Jahr, aber verstärkt insbesondere in den letzten Wochen und Monaten, immer neue Höchststände bei den Flüchtlingszahlen in ganz Europa, der Bundesrepublik, in NRW und am Ende der Kette auch in Gelsenkirchen zu verzeichnen. Ganz zu schweigen davon, dass wir auch im Rahmen der Amtshilfe in Anspruch genommen wurden…
Vorrangig ist zum jetzigen Zeitpunkt die adäquate Unterbringung der Menschen sicherzustellen, die durch Bund und Land an die kommunale Ebene „weitergereicht“ wurden. Dabei gilt für mich weiterhin, dass Bund und Land ihre Verantwortung nicht einfach auf die Kommunen abwälzen dürfen. Und das werden wir auch einfordern.
Derzeit arbeiten wir auch an einem Konzept, dass sowohl dem berechtigten Anliegen der Flüchtlinge auf eine würdige Unterbringung Rechnung trägt, als auch die Wahrung des sozialen Friedens in dieser Stadt nicht aus den Augen verliert.
Wenn wir von Land und Bund also kurzfristig eine klare Aussage erwarten, dann diese:
„Nicht ein einziger Euro, der in Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge fließt, wird in einem kommunalen Haushalt an anderer Stelle fehlen. Diese humanitäre Aufgabe werden wir mit nichts in Konkurrenz stellen.“
Denn es wäre ein großer Fehler, die Debatte über die finanziellen Folgen der steigenden Flüchtlingszahlen mit den humanitären Aspekten der Flüchtlingsdebatte in einen Topf zu werfen und schlimmstenfalls mit finanziellen Drohszenarien weiter zu befeuern.
Und ich möchte daher noch einmal am Rande bemerken, dass wir von der Situation der Wuppertaler weit entfernt sind. Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, kann Wuppertal zurzeit keinen Haushaltsplanentwurf vorlegen, der den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes entspricht. Die Entscheidung des Wuppertaler Kollegen basiert aber nicht allein auf der Tatsache, dass die Flüchtlingskosten dort um rund 15 Mio. € aus dem Ruder laufen sollen. Als wesentliches Element kommt hinzu, dass die Höhe der Schlüsselzuweisungen für Wuppertal im Jahr 2016 rund 23 Mio. € unter dem geplanten Ansatz liegt.
Das sieht in Gelsenkirchen, dazu komme ich gleich noch, ganz anders aus.
Die Entwicklungen im Bereich der Zuwanderer und Flüchtlinge haben natürlich auch Auswirkungen auf das Regelsystem der Schulen und Kitas. Ich erinnere dabei nur einmal an die über 70 internationalen Förderklassen, in denen über 1.200 Kinder von Zuwanderern und Asylbewerbern beschult werden. Verstehen Sie mich nicht falsch, es ist gut und richtig das Thema anzugehen!
Aber wir allein können die Regelsysteme mit unseren Mitteln nicht ausreichend an die gestiegenen Anforderungen anpassen.
Sowohl für schulische Inklusion als auch für die Integration dieser 1.200 Kinder in das Bildungssystem gilt die Konnexität:
Wir haben das Notwendige getan, aus eigenem Antrieb und Überzeugung. Gerade deshalb dürfen Bund und Land uns damit nicht allein lassen.
Ein weiterer Posten, der mit jährlichen Steigerungsraten im Haushalt auftaucht, ist die Landschaftsverbandsumlage an den LWL. Für 2016 sind 78,1 Mio. € geplant. Das Gros der Umlage fließt in die Behindertenhilfe.
Der LWL hat in einem Schreiben von letzter Woche aber bereits angekündigt, dass der Hebesatz der Umlage steigen soll. Das wird im Veränderungsdienst wohl mit etwa 3 bis 4 Mio. € Verschlechterung zu Buche schlagen.
„Auch strukturstarke Städte haben hohe soziale Belastungen“, wird sich jetzt der eine oder andere zu Recht denken.
Ja, aber dort hat man den Lasten auch weit mehr entgegenzusetzen!
Ich denke da an insbesondere an die Steuern und Abgaben, die andernorts sprudeln, während wir froh sind, nicht die nächste Rückzahlungsaufforderung im Briefkasten zu finden.
Immerhin, die Gewerbesteuer entwickelt sich in diesem Jahr auch hier vor Ort erfreulich gut. Für 2016 planen wir derzeit mit einem Aufkommen von 67,7 Mio. €. Dennoch sind die Schlüsselzuweisungen auch im Haushalt 2016 unsere größte Ertragsposition. Sie sind eigentlich ein Instrument um Schwankungen bei den Steuereinnahmen und nicht durch Steuern gedeckte Finanzbedarfe der Kommunen auszugleichen.
Wir haben in 2016 mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von 303,1 Mio. € kalkuliert. Diese Schätzung ist jedes Jahr schwierig, da sich die konkrete Höhe der Zuweisungen ganz erheblich daraus ergibt, wie sich die Entwicklungen in allen anderen Kommunen im Gesamtgefüge verhalten.
Die erste Modellrechnung des Landes zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 lässt uns heute mit 315,9 Mio. € Schlüsselzuweisungen rechnen, 12,8 Mio. € mehr als in den Haushaltsplänen auf Ihren Tischen dargestellt.
Sie sehen mich heute dennoch nicht freudig den Geldsegen feiern und die Sanierung des Haushalts proklamieren.
Diesen Mehrerträgen stehen zum einen, wie jedes Jahr, leider auch zusätzliche Belastungen gegenüber. Zum anderen reduziert sich das ‚Mehr‘ in den folgenden Jahren, insbesondere durch die Höhe der geplanten Gewerbesteuer, auf etwa die Hälfte.
Ich will dem Veränderungsdienst nicht vorgreifen, aber unter den Stichworten Flüchtlinge und Zuwanderung, SGB II, Landschaftsverbandsumlage des LWL, Fachleistungsstunden und Tarifabschluss im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher verbergen sich Mehrbelastungen, die auch ein Mehr von fast 13 Mio. € schnell und deutlich reduzieren werden…
Ganz zu schweigen von schwelenden Risiken wie potenziellen Handlungserfordernissen im Bereich der noch laufenden Cross-Border-Lease-Transaktion oder den Währungsrisiken der Schweizerfranken-Kredite.
Ich fasse daher bewusst etwas provokativ zusammen:
Wären wir eine wirklich strukturstarke Stadt, die Schlüsselzuweisungen wären ertragsmäßig eine Nullnummer.
Aber in der Realität dieser Stadt, sind sie für uns ein Tropf, der uns finanziell am Leben hält.
Wiederherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
– es tut sich etwas
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Frage nach der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Kommunen ist bereits in Düsseldorf und Berlin angekommen. Und man sieht: Es tut sich auch etwas.
Nicht ohne Grund wurden in 9 von 13 Flächenländern Stabilitätsprogramme zur Sanierung der Kommunen aufgelegt. Nicht umsonst verspricht ein Koalitionsvertrag auf Bundesebene eine 5-Milliarden-Entlastung im Bereich der Eingliederungshilfe. Und ein Kommunalinvestitionsförderungsgesetz ist auch nicht einfach so vom Himmel gefallen.
Was die kommunale Familie bereits seit Jahren predigt, findet mittlerweile immer häufiger Gehör – und das auch, weil wir mittlerweile so gut wie es eben geht mit einer Stimme sprechen. Bekanntes Beispiel ist das Aktionsbündnis „Raus aus den Schulden – für die Würde unserer Städte“. Als Vertreter des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses, das mittlerweile über NRW hinaus rund 60 Städte und Kreise vereint, am 24. Februar diesen Jahres vor dem Reichstag und bei allen Fraktionen des Bundestages für ihre Forderungen geworben haben, dann hat man das wahrgenommen. Nicht nur in Berlin, sondern auch in Düsseldorf und dem Rest der Republik. Und genau deswegen war das nicht das letzte Mal, dass die kommunale Familie durch das Aktionsbündnis in Berlin vorstellig geworden ist.
Heute ist eines klarer denn je: Kommunen sind systemrelevant.
Oder wie Frau Dr. Witte es im Vorwort zum aktuellen Kommunalen Finanzreport 2015 der Bertelsmann Stiftung so treffend formulierte:
„Die Städte, Gemeinden und Kreise stellen nicht nur einen zentralen
Teil öffentlicher Verwaltung, der öffentlichen Dienste oder Infrastruktur, sie sind auch ein Fundament unserer Gesellschaft.
Ob und wie das Zusammenleben in unserem Gemeinwesen gelingt, wie sich die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für den Einzelnen gestaltet, wie den großen gesellschaftlichen Herausforderungen begegnet werden kann, das entscheidet sich in erster Linie in den Kommunen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
genau deswegen können wir in Gelsenkirchen auch nicht im großen Stil über die Aufwandsseite eine Sanierung des Haushalts herbeiführen. Die großen Aufwandsposten, wie die Sozial- und Jugendhilfe, Kitas, Behindertenhilfe und vieles andere, was den Menschen in dieser Stadt eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, folgen gesetzlichen Verpflichtungen. Weder können wir das, noch wollen wir das in Frage stellen.
Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter setzen unter dem Tenor „Kein Kind zurücklassen“ weiterhin auf Prävention.
Wir leisten uns aber auch im zweiten Jahr einen Bürgerhaushalt, um die Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener stärker als bisher an den Entscheidungen der Stadt zu beteiligen.
Und wir investieren im nächsten Jahr wieder rund 50 Mio. €. Auch das Aktionsprogramm Straßenbau, das den Zustand der Straßen in Gelsenkirchen spürbar verbessern soll, wird fortgeführt.
Wollte man in Gelsenkirchen im großen Stil aufwandsseitig sparen, hieße das, die bestehenden und stadtprägenden Strukturen zu zerschlagen und am Katzentisch der Stadtgeschichte Platz zu nehmen.
Das kann und das darf nicht das Ziel unserer Sanierungsbemühungen sein!
Meine Damen und Herren,
was uns also bleibt, ist die Ertragsseite nachhaltig und strukturell zu verbessern.
Die Möglichkeiten, die Einnahmen einer Stadt zu erhöhen, sind, so will ich Ihnen ehrlich sagen, sehr begrenzt. Am langen Ende reden wir über Beiträge der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Steuern und Gebühren, sofern sich nicht andere Entlastungen generieren lassen.
In Gelsenkirchen haben wir es geschafft, bisher kaum an der Steuerschraube zu drehen. Im Vergleich mit anderen Ruhrgebietsstädten stehen wir daher heute immer noch ganz gut da – das konnte man heute im Wirtschaftsteil der WAZ nachlesen.
Das ist aber kein glücklicher Zufall, sondern ein klares Bekenntnis sowohl zum Wirtschaftsstandort Gelsenkirchen als auch zu den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, die wir erst dann zusätzlich belasten werden, wenn alle anderen Bemühungen gescheitert sind.
Wir sind dennoch nicht umhin gekommen, im vorliegenden Haushaltssanierungsplan ab 2019 eine moderate Grundsteueranhebung um 130%-Punkte vorzusehen. Das bedeutet beispielhaft gerechnet für eine 80 m²-Wohnung etwa ein Mehr von unter 5 € monatlich. Wir stehen jedoch nach wie vor auf dem Standpunkt, dass Realsteuerhebesatzerhöhungen nicht grenzenlos realisierbar sind; über die Sozialverträglichkeit und die Auswirkungen auf den Standort ganz zu schweigen.
Wir werden daher auch in Zukunft alles daran setzen, diese Maßnahme durch anderweitige Verbesserungen überflüssig zu machen und damit aus dem Sanierungsplan streichen zu können.
Wie gesagt, auch in Düsseldorf und Berlin ist der Stellenwert von Kommunen im Gesamtgefüge der Republik erkannt worden.
Daher verzeichnen wir neuerdings einige erfreuliche Entlastungen und Hilfen, die Land und Bund zugesagt oder bereits aufgesetzt haben. Das ist ein Anfang, aber von einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen noch Welten entfernt.
Entlastungsprogramme
Ich will gerne noch einmal in Erinnerung rufen, über welche Hilfen wir hier sprechen.
Zuerst zu der Zusage der großen Koalition die Kommunen um
5 Milliarden € jährlich bei den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu entlasten.
Diese Entlastung erfolgt schrittweise.
Seit diesem Jahr fließt eine Milliarde als Soforthilfe an die Kommunen, jeweils hälftig über eine erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und eine erhöhte Beteiligung der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen verteilt.
Für Gelsenkirchen beträgt diese Soforthilfe rd. 5 Mio. € jährlich.
Ab 2017 werden dann durch den Bund weitere 1,5 Milliarden € an die Kommunen verteilt. Die Verteilung erfolgt dann aber zu 1/3 über die Kosten der Unterkunft und zu 2/3 über einen erhöhten Umsatzsteueranteil. Das macht für Gelsenkirchen 6,5 Mio. € pro Jahr aus.
Der letzte Schritt, also die Verteilung der verbleibenden 2,5 Milliarden €, ist ab 2018 mit 10,8 Mio. € nach dem Verteilungsschlüssel 1/3 KdU und 2/3 Umsatzsteuer eingeplant.
Damit ist die volle Entlastung über die 5 Milliarden € im vorliegenden Haushalt veranschlagt. Ob uns die Kommunalaufsicht wieder einmal zwingt, einen Teil dieser zugesagten Entlastung durch andere Maßnahmen abzusichern, lässt sich heute noch nicht sagen.
Meine Damen und Herren,
ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, wie wichtig die Wahl des Verteilungsschlüssels bei diesem Thema für uns ist.
Denn eine Verteilung über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist dabei insbesondere für strukturstarke Kommunen vorteilhaft, die Verteilung über eine erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft führt zu einer höheren Entlastung für strukturschwache Kommunen.
Auf die vollen 5 Milliarden € gerechnet, ergibt sich für Gelsenkirchen bei einer Verteilung allein über die Kosten der Unterkunft ein Betrag von etwa 35 Mio. € pro Jahr - Tendenz steigend!
Bei einer Verteilung über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer landen wir bei nur etwa 15 Mio. € jährlich.
Sollten die Verantwortlichen am Ende des Tages eine Verteilung mit Schwerpunkt auf der Erhöhung des Umsatzsteueranteils realisieren, wäre das wieder einmal mehr ein fauler politischer Kompromiss, der sich überhaupt nicht an den tatsächlichen Bedarfen orientiert und damit auch eine weitere verpasste Chance strukturschwache Kommunen nachhaltig zu unterstützen.
Ein weiteres Entlastungsprogramm des Bundes ist das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Förderung von, so heißt es im Gesetzestext, „besonders bedeutsamen Investitionen finanzschwacher Gemeinden“. Insgesamt geht es hier um 3,5 Milliarden €, NRW partizipiert insgesamt mit einem Anteil von rund 32% oder 1,126 Mrd. €.
Auch hier gilt: Der Verteilungsschlüssel ist von maßgeblicher Bedeutung und in den letzten Wochen mehr als einmal kontrovers diskutiert worden.
Für eine Verteilung durch das Land NRW sind mehrere Verteilungs- und Berechnungsmodelle im Gespräch gewesen. Ich will diese Sitzung nicht zu einem Mathematikkurs werden lassen, also komme ich direkt zu den Ergebnissen:
Das durch die Landesregierung verfolgte Modell orientiert sich an dem Erhalt von Schlüsselzuweisungen.
Das ist eine bewährte und rechtssichere Methode der Verteilung. Es bildet aber die infrastrukturellen Bedarfe genauso wenig ab, wie jedes andere Modell. Doch das Wichtigste für mich ist dabei das Ergebnis:
Gelsenkirchen erhält mit 163 € den höchsten Betrag aller NRW-Kommunen pro Einwohner. Insgesamt 42,2 Mio. €.
Nach den Verteilungskriterien des Bundes in Reinform wäre Düsseldorf eine Finanzschwäche attestiert worden und hätte mit 25,5 Mio. € mehr Fördermittel bekommen als Gelsenkirchen mit 21,5 Mio. €. Das ist zum Glück vom Tisch.
Wichtig ist, weitab vom Verteilungskampf, dass wir in Gelsenkirchen unsere Hausaufgaben machen und das Geld für sinnvolle und dringend benötigte Infrastrukturinvestitionen in unsere Stadt investieren.
Dabei sind wir, das werden Sie heute noch sehen, bereits auf einem guten Weg.
Aufgabengerechte Finanzausstattung
Meine Damen und Herren,
jedes einzelne Element, das Gelsenkirchen entlastet, tut unserem Haushalt und der Stadt gut. Seien es nun die Stärkungspaktmittel, die Entlastung über die Eingliederungshilfe oder die Förderung von dringend notwendigen Investitionen.
Natürlich, die Entlastung verschafft uns ein wenig Luft.
Natürlich, zusätzliche Investitionsmittel helfen uns, dringend benötigte Investitionen zu tätigen und stärken die kommunale Infrastruktur.
Aber es handelt sich hierbei nur um partielle Hilfen und diese sind nicht die Heilung einer strukturschwachen Stadt, sie lindern lediglich die Symptome.
Ich versichere Ihnen, mit partiellen Hilfen allein kann die Strukturschwäche dieser Stadt nicht beseitigt werden.
Meine Damen und Herren,
strukturelle Schwächen kann man nur strukturell bekämpfen.
Wir wollen doch gar nicht die arme Stadt sein, die sich auf den Krücken finanzieller Hilfen gerade eben halten kann.
Wir wollen, dass Gelsenkirchen wieder aufrecht stehen und in eine selbstbestimmte Zukunft gehen kann.
Schlusswort
Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
lassen Sie mich nun langsam zum Ende kommen.
Zunächst ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die mit viel Einsatz am Haushalt und auch am Bürgerhaushalt mitgearbeitet haben. Danke für Ihr Engagement.
Dem Haushalt 2016 fehlt es, aber das sind Sie ja gewohnt meine Damen und Herren, nicht an Herausforderungen.
Doch solange hier in diesem Saal Menschen sitzen, die sich dieser Stadt und Ihrer Stadtgesellschaft verpflichtet fühlen, werden uns diese Herausforderungen zwar viel abverlangen, aber wir werden uns ihnen weiterhin und mit vollem Einsatz stellen.
Gelsenkirchen muss eine lebenswerte und soziale Stadt bleiben.
Wir bekennen uns zur Haushaltssanierung.
Aber Haushaltssanierung werden wir nicht auf Kosten der Substanz betreiben, sondern weiterhin in Kinder und Jugend, in Infrastruktur und in den Wirtschaftsstandort investieren.
Bund und Land dürfen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden, sie sind mehr denn je gefordert, strukturelle Stärken zu fördern und strukturelle Lasten zu beseitigen.
Gerade die aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen, insbesondere im Bereich der Sozialleistungen, darf nicht länger nur ein Lichtblick am entfernten Horizont politischer Versprechungen sein.
Das fordern wir nicht für uns selbst, sondern für alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener.
Der Weg der Haushaltssanierung ist nicht einfach, dessen bin ich mir im Klaren.
Dennoch müssen wir ihn verantwortungsbewusst weitergehen, denn rechts und links des Weges droht der Verlust der kommunalen Souveränität mit allen Konsequenzen.
Es gilt die Balance zwischen kreativer und sinnvoller Sanierung und dem Erhalt der bewährten Strukturen dieser Stadt zum Wohle Gelsenkirchens und der Bürgerinnen und Bürger zu halten.
Bei dieser und allen kommenden Herausforderungen bitte ich Sie um Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen und uns erfolgreiche Haushaltsberatungen.
Glückauf.