29. Juli 2015, 11:05 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Das Standesamt Gelsenkirchen weist darauf hin, dass Eheschließungstermine bereits für den Monat Januar 2016 vergeben werden können. Trauungen werden zwar in der Mehrzahl im Schloss Horst, Sitz des Standesamtes Gelsenkirchen, durchgeführt. So genannte Ambiente-Hochzeiten sind aber auch in der Veltins-Arena, der ZOOM Erlebniswelt, „Lüttinghof_Die Burg im Wasser“ und Schloss Berge möglich.
An folgenden Terminen besteht dort die Möglichkeit, sich standesamtlich trauen zu lassen:
Veltins- Arena: 11.12.2015
ZOOM Erlebniswelt (neue Termine 2016)
19. Januar, 10. Februar, 17. März, 12. April, 11. Mai, 16. Juni, 19. Juli, 17. August, 22. September, 25. Oktober, 16. November, 14. Dezember.
Lüttinghof_Die Burg im Wasser und Schloss Berge
Jeweils am dritten (Lüttinghof) und am vierten Freitag (Schloss Berge) im Monat stets in der Zeit von 11 Uhr bis 13 Uhr.
Auf Anfrage wird geprüft, ob die Durchführung von Eheschließungen auch außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes möglich ist.
Paare, die es besonders romantisch mögen, haben die Möglichkeit, im November, Januar und Februar, das Kaminzimmer im Schloss Horst in einer einzigartigen Atmosphäre zu erleben. Die Jahreszeit erlaubt es, ein Feuer in dem offenen Kamin zu entfachen. Kerzenschein und offenes Feuer mit knisterndem Kaminholz erzeugen dabei ein unvergessliches Stimmungsbild.
Brautleute, die im Ausland heiraten möchten, sollten bedenken, dass manche Staaten ein „Ehefähigkeitszeugnis“ fordern, das von dem zuständigen Wohnsitz- Standesamt ausgestellt werden kann.
Hierzu sollte stets rechtzeitig ein Beratungstermin beim Standesamt vereinbart werden, um zu erfahren, welche Unterlagen für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind. Zu beachten ist, dass die Beschaffung der Unterlagen unter Umständen eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher wird empfohlen, bestimmte Verpflichtungen, zum Beispiel die verbindliche Buchung von Flügen anlässlich der Eheschließung im Ausland, erst nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses einzugehen.