24. Juli 2015, 12:27 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Bauordnung der Stadt Gelsenkirchen hat heute eine weitere Wohnung in Gelsenkirchen Rotthausen an der Belforter Straße wegen gravierender Baumängel für unbewohnbar erklärt und gegen Zutritt gesichert und versiegelt.
Die Mängel sind bei einer Routinekontrolle vor zwei Wochen aufgefallen. Die Bewohner wurden daraufhin von der anstehenden Räumung in Landessprache in Kenntnis gesetzt. Bei dem heutigen Termin gaben die Bewohner an, neuen Wohnraum gefunden und bereits bezogen zu haben. Derzeit wird überprüft, ob eine weitere Wohnung im selben Gebäude genehmigungsfähig ist. Auch hier droht die Unbewohnbarkeit.