20. Juli 2015, 13:24 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Hinweise und eigene Recherchen durch Dienstkräfte des Referates Recht und Ordnung haben jetzt in Gelsenkirchen zur Sicherstellung von drei Welpen der Rasse „American Staffordshire Terrier“ geführt. Die Tiere wurden bei einer Familie in Gelsenkirchen gefunden, die sie zuvor im Internet zum Verkauf angeboten hatte. Die Ermittlungen haben ergeben, dass diese Hunde ursprünglich aus Serbien stammen.
Die Sicherstellung musste erfolgen, da die Einfuhr dieser Rasse gem. § 2 (1) des Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland verboten ist.
Aufgrund des Alters der Welpen stehen zudem noch Verstöße gegen die EU-Heimtierrichtline bzw. die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung - die Tiere waren offenbar zum Weiterverkauf bestimmt - im Raum. Nach diesen Richtlinien dürfen nur Hunde mit einem gültigen Tollwutschutz, einem bestimmten Mindestalter sowie weiterer Voraussetzungen eingeführt werden. Es steht zudem im Verdacht, dass die in Bulgarien ausgestellten Heimtierausweise gefälscht sind.
Die drei Welpen wurden durch die Feuerwehr dem Tierheim Gelsenkirchen zugeführt und befinden sich in Quarantäne. Die Verstöße werden durch die Stadt Gelsenkirchen in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung weiterverfolgt und geahndet. Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor.
Wer Tiere aus dem Ausland einführen will, sollte sich unbedingt zuvor gründlich informieren. Hinweise gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Wissenschaft:
http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/HausUndZootiere_node.html.