02. Juli 2015, 17:05 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. In dem Kündigungsstreitverfahren des Herrn Frings gegen die Stadt Gelsenkirchen hat heute Mittag eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen stattgefunden. Sinn und Zweck einer Güteverhandlung ist, dass das Gericht mit den Parteien erörtert, ob ein arbeitsrechtlicher Streit auch ohne gerichtliche Entscheidung durch einen Vergleich beigelegt werden kann. Dies ist heute nicht gelungen. Die Stadt Gelsenkirchen hat dargelegt, dass der Abschluss eines Vergleichs nur mit vergleichbaren Konditionen denkbar ist, wie sie im Fall Wissmann vereinbart wurden. Diesem Vorschlag konnte sich Herr Frings nicht annähern.
Seitens der Stadt Gelsenkirchen sind dem Gericht im Vorfeld des Gütetermins schriftsätzlich die Gründe mitgeteilt worden, auf die die außerordentliche Verdachtskündigung gestützt wird. Das Gericht hat der Stadt, wie dies im Kündigungsschutzverfahren üblich ist aufgetragen, zu einzelnen Punkten des sehr ausführlichen und komplexen Sachverhalts weitere Ausführungen zu machen. Anschließend wird Herr Frings gegenüber dem Gericht schriftlich zu dem Vortrag der Stadt Gelsenkirchen Stellung nehmen müssen.