16. Juni 2015, 11:15 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Vor dem Hintergrund von in verschiedenen Medien aufgetauchten Falschmeldungen zum Thema Straßenprostitution teilt die Stadt Gelsenkirchen mit, dass sich die Verwaltung weiterhin auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück für ein dauerhaftes Verrichtungsgelände befindet und dabei eng mit der Stadt Herten zusammenarbeitet.
Die neue Sperrbezirksverordnung, durch die die Anbahnung und Ausübung von Straßenprostitution im nördlichen Teil des Gelsenkirchener Stadtgebietes in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (in den Monaten der mitteleuropäischen Sommerzeit) und in der Zeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr (in den Monaten der mitteleuropäischen Winterzeit) verboten ist, wurde durch die Bezirksregierung Münster im Amtsblatt vom 19. Dezember 2014 bekannt gegeben.
Gemäß § 4 der neuen Sperrbezirksverordnung trat diese zum 5. Januar 2015 in Kraft.
Seitdem wird die Einhaltung der Vorgaben dieser neuen Verordnung vor Ort durch Dienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Gelsenkirchen und durch das Ordnungsamt der Stadt Herten überwacht.
Nach einem bisherigen Fazit werden die Vorgaben Sperrbezirksverordnung eingehalten. Aktuelle Beschwerden aus der Bevölkerung liegen derzeit nicht vor.