11. Juni 2015, 18:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat in einem heute veröffentlichten Text die Behauptung aufgestellt, dass ein Mitglied der SPD-Fraktion Autor der Verwaltungsvorlage „Verfahrensrichtlinien“ zum Ausschuss zur Untersuchung von Fehlverhalten im Kontext der Gelsenkirchener Jugendhilfe ist. Dies wird scheinbar durch eine vom Programm „word“ gespeicherte Dokumenteneigenschaft dokumentiert. Der von der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen damit verbundene Vorwurf ist nicht sachgerecht und falsch.
Richtig ist, dass für ein von der Verwaltung gefertigtes Dokument ein Text aus einem SPD-Antrag genutzt wurde, um Schreibarbeiten zu sparen.
Inhaltlich beziehen sich alle vorliegenden Varianten, sowohl der Verwaltung als auch der SPD, auf ein Ursprungsdokument der Stadtverwaltung, das ehemals die Verfahrensrichtlinien des Ausschusses Hans-Sachs-Haus II regelte. Abzulesen ist dies an weitgehend wortgleichen Passagen der Texte. Somit ist klar, dass die „Verfahrensrichtlinie“ ihre Urheberschaft tatsächlich in der Verwaltung hat.
Das tatsächliche Ursprungsdokument kann im Ratsinformationssystem in der Drucksache Nr. 04-09/4084 eingesehen werden. Auf dieses Dokument, das der Ausschuss Hans-Sachs-Haus II am 18. April 2007 beschlossen hat, wurde von der Verwaltung zurückgegriffen.
Dass der daraus entwickelte Antrag der SPD-Ratsfraktion schon im Entwurfsstadium der Verwaltung zugeleitet wurde, sollte der möglichst schnellen Vorbereitung auf die in der Woche stattgefundenen Ratssitzung dienen.
Der Inhalt der Vorlage ist aus Sicht der Verwaltung zudem sachgerecht.
Oberbürgermeister Frank Baranowski und Stadtrat Dr. Christopher Schmitt bedauern den entstandenen Eindruck. Gemeinsam rufen sie dazu auf, sich der eigentlichen Aufgabe zuzuwenden und sich sachlich im Ausschuss der Aufklärung des Fehlverhaltens im Kontext der Gelsenkirchener Jugendhilfe zu widmen.