11. Juni 2015, 11:28 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Gelsenkanal weist erneut aus gegebenem Anlass auf unseriöse Angebote für Zustands- und Funktionsprüfungen von privaten Abwasserleitungen hin.
Gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) besteht ausschließlich in Wasserschutzgebieten die Verpflichtung, Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, fristgerecht auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten wird für die Prüfung von Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, keine landesweit geltende Frist zur Erstprüfung vorgegeben.
Informationen über den aktuellen Sachstand können bei Gelsenkanal erfragt oder auf der Internetseite abgerufen werden (www.gelsenkanal.de). Bei aktuellen Sanierungen oder sonstigen Arbeiten an privaten Abwasserleitungen und dabei auftretenden Fragen zu dem Thema „Zustands- und Funktionsprüfung“ können sich die Bürger weiterhin an Gelsenkanal (Tel. 0209/169-6311) wenden.