07. Mai 2015, 10:46 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Wegen des aktuell laufenden Privatisierungsprozesses der Siedlung Flöz Dickebank ergibt sich die Notwendigkeit, den aus dem Jahr 1982 stammenden Bebauungsplan zu ändern. Parallel hierzu sollen ebenfalls die Gestaltungssatzung und die Denkmalbereichssatzung an die aktuellen Verhältnisse der Einzelprivatisierung angepasst werden. Die anstehenden Änderungen verfolgen das gemeinsame, grundlegende Ziel, die Siedlung Flöz Dickebank mit ihrem Erscheinungsbild und der historischen Bausubstanz zu erhalten und die städtebaulichen Qualitäten der denkmalgeschützten Siedlung Flöz Dickebank als wichtiges Zeitzeugnis des Bergarbeiterwohnungsbaus für die Zukunft zu sichern. Gleichzeitig soll im Rahmen der von den neuen (Einzel-) Eigentümern angestrebten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen eine behutsame Anpassung an moderne Lebensverhältnisse ermöglicht werden.
Die Stadt Gelsenkirchen lädt daher zu einer Bürgeranhörung ein am:
Mittwoch, 20. Mai 2015, 19 Uhr,
Wissenschaftspark, Munscheidstraße 14,
45886 Gelsenkirchen.
Anschließend besteht die Möglichkeit, die vorgestellte Planung zu diskutieren. In einem zweiten Teil wird über den Gestaltungsplan und exemplarisch über einzelne Gestaltungsleitfäden informiert. Für die Änderungen der bestehenden Satzungen (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Denkmalbereichssatzung) stellen der Gestaltungsplan und die Gestaltungsleitfäden eine wichtige Grundlage dar.