30. April 2015, 11:14 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 30. April 2015, 11:14 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. An den beiden Brückentagen 15. Mai und 5. Juni 2015 bleiben wechselseitig jeweils ein „großes“ und ein „kleines“ BÜRGERcenter geöffnet. So werden die BÜRGERcenter im Rathaus Buer und an der Cranger Straße 262 am 15. Mai 2015 (Freitag nach Christi Himmelfahrt) geschlossen bleiben. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen an diesem Tage für die Erledigung ihrer Angelegenheiten die BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus und in der Vorburg Schloss Horst zur Verfügung. Eine Aushändigung von beantragten Personaldokumenten (Bundespersonalausweis und Reisepass), die in den jeweils geschlossenen BÜRGERcentern beantragt wurden, ist in diesen BÜRGERcentern leider nicht möglich.
Am 5. Juni 2015 schließen die BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus und in der Vorburg Schloss Horst. Für die Erledigung ihrer Angelegenheiten stehen die BÜRGERcenter im Rathaus Buer und an der Cranger Straße 262 zur Verfügung. Leider ist auch hier die Aushändigung von beantragten Personaldokumenten (Bundespersonalausweis und Reisepass), die in den jeweils geschlossenen BÜRGERcentern beantragt wurden, in diesen BÜRGERcentern nicht möglich.
Das Standesamt ist an den beiden Brückentagen für den Besucherverkehr geschlossen. Eheschließungen finden aber statt.