10. April 2015, 10:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Dem Referat 30 - Recht und Ordnung - (Fundbüro) wurden in der Zeit vom 16. Februar 2015 bis zum 31. März 2015 verschiedene Fundsachen übergeben oder gemeldet, darunter Brillen, Geldbörsen, Fahrräder, Speichermedien, Mobiltelefone und Schmuck.
Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte des Verlierers.
Die Fundbüros in Gelsenkirchen sind im BÜRGERcenter im Rathaus Buer, in der Vorburg Schloss Horst, im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus und im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262.
Die BÜRGERcenter sind telefonisch unter dem Sammelruf 169 21 00 erreichbar. Außerdem sind die Fundsachen im Internet unter http://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Fundsachen/default.asp veröffentlicht.