Zur Beratung in den politischen Gremien wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 mit seinen Anlagen sowie dem Vorbericht und dem Haushaltssanierungsplan 2021 am 17. Dezember 2020 in den Rat der Stadt eingebracht.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 die Haushaltssatzung 2020 und den Haushaltssanierungsplan 2020 beschlossen.
Mit Bescheid vom 27. Februar 2020 hat die Bezirksregierung Münster die Genehmigung zum Haushaltssanierungsplan erteilt, sodass die Haushaltssatzung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen am 27. März 2020 veröffentlicht wurde und mit dem Tage nach der Bekanntmachung rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft trat.