Anerkannte öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe haben ab dem 1. Januar 2023 die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung für eine Kurzfreizeit (bis maximal eine Woche) für Kinder bzw. Jugendliche zu stellen.
Der maximale Förderbeitrag beträgt 5.000 Euro je Freizeit. Eine Berücksichtigung der Anträge erfolgt nach chronologischem Eingang.
Bei Fragen zum "Fördertopf Kurzfreizeiten" wenden Sie sich bitte an:
Christiane Neureiter, Email: christiane.neureiter@gelsenkirchen.de oder +49 (209) 169-9326
Die Förderanträge können gerne vorab als Email zugesandt werden an christiane.neureiter@gelsenkirchen.de
Die Original unterschriebenen Anträge bitte postalisch an:
Stadt Gelsenkirchen
Abteilung Jugend- und Familienförderung – 51/3.3
Christiane Neureiter
Zeppelinallee 9-13
45875 Gelsenkirchen
Den Förderantrag, die Förderrichtlinien und weitere nötige Nachweise können Sie sich hier herunterladen.