Im Mai und Juni gelten Sonderregelungen für die Brückentage. So bleibt die Verwaltung inklusive des Bürgerservice am 30. und 31. Mai sowie am 19. und 20. Juni geschlossen. Das Erlebnis-Museum Schloss Horst und das Kunstmuseum bleiben an Feier- und Brückentagen geöffnet.
Antrag auf Erlaubnis § 9 DSchG
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Information nach Art. 13 DS-GVO (PDF)