29. Januar 2026, 08:13 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 455
"Ehemalige Kirche Heilig Geist"
zwischen Oekentorpsweg - Giebelstraße - Bundesautobahn A2 - Kleingartenanlage Glückauf Schaffrath
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB.
In der Bürgeranhörung werden die Planungsziele und -entwürfe ausführlich erläutert.
Anschließend besteht die Möglichkeit, die vorgestellte Planung zu diskutieren.
Wann: Mittwoch, 11. Februar 2026
Beginn: um 18.00 Uhr
Wo: Vereinsheim Kleingartenverein Glückauf Schaffrath e. V., Giebelstraße, Einfahrt über Nr. 32, 45897 Gelsenkirchen
Ziele der Planung:
Die Kirche Heilig Geist im Ortsteil Schaffrath wird seit Mitte des Jahres 2019 nicht mehr sakral genutzt. Nach der Aufgabe der Kirche soll das
Grundstück einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Kirche und ihre Nebengebäude stehen nicht unter Denkmalschutz.
Der Vorentwurf sieht Wohnbebauung in Form von Reihenhäusern vor. Ebenso ist die Errichtung einer Kita geplant. Dafür ist ein neuer Bebauungsplan notwendig, der das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ festsetzen soll. Durch die Überplanung der Fläche soll eine nachhaltige Folgenutzung im Sinne der Innenentwicklung für das Grundstück ermöglicht und das Wohnraumangebot in Schaffrath erweitert werden. Dabei soll
sich die neue Bebauung an der Umgebungsbebauung orientieren und ein harmonisches Einfügen in den Bestand gewährleisten.
Die wesentlichen Ergebnisse dieser Bürgeranhörung werden protokolliert und nach Ablauf des Beteiligungszeitraums online gestellt und im
Amtsblatt veröffentlicht.