22. Oktober 2025, 14:41 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Bei Kontrollaktionen am 10. und am 20. Oktober 2025 waren in Gelsenkirchen neben dem Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Kommunaler Ordnungsdienst, Team Sondernutzung und Gewerbeabteilung), das Referat Umwelt, die Lebensmittelüberwachung, die Polizei Gelsenkirchen, die Bundespolizei, das Finanzamt Gelsenkirchen, die Steuerfahndung Bochum sowie das Hauptzollamt Dortmund beteiligt. Die Überprüfungen brachten leider zahlreiche Mängel zutage.
So wurden am 10.Oktober vier Einzelhändler, ein Metzger sowie ein Imbiss kontrolliert. In allen überprüften Objekten wurden durch die Lebensmittelüberwachung hygienische Mängel festgestellt. Da die Inhaltsstoffe der Produkte unklar waren, wurden bei den Einzelhändlern entsprechende Proben entnommen bzw. die gesetzlich vorgesehene Kennzeichnungspflicht bemängelt. Im Imbiss war zudem die Kühlkette unzureichend. Alle Gewerbetreibenden haben mit entsprechenden Ordnungsverfügungen der Lebensmittelüberwachung zu rechnen.
Da Restmüll und Verpackungsmaterialien unsachgemäß gelagert wurden, wird wegen Verstoß gegen die Gewerbeabfallverordnung gegen einen Imbissbetreiber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Einem der Einzelhändler erwartet ein Bußgeldverfahren aufgrund von insgesamt 430 Einheiten ohne Pfandsiegel. Die Getränke wurden noch vor Ort sichergestellt. Ein zweites Verfahren wird wegen einer fehlenden Sondernutzungserlaubnis eingeleitet.
Bei der Kontrolle des letzten Einzelhändlers fiel den Dienstkräften ein stark vermülltes Nachbargrundstück auf, auf dem eine Werkstatt ansässig war. Aufgrund der starken Verunreinigung wurde durch das Referat Umwelt ein Verfahren eingeleitet. Da keine verantwortliche Person in dem Betrieb anzutreffen war, wurde dieser versiegelt.
Im Umfeld der Kontrollobjekte wurden zwei Verwarnungsgelder wegen weggeworfener Zigaretten erhoben. Daneben wurden zehn Parkverstöße, drei abgelaufene HU-Überschreitungen, vier fehlende Umweltplaketten und drei fehlende Feinstaubplaketten an parkenden Fahrzeugen erfasst bzw. entsprechende Verfahren eingeleitet.
Bei der Kontrollaktion am 20. Oktober wurden insgesamt neun Objekte im südlichen Stadtgebiet kontrolliert. Darunter zwei Restaurants, zwei Trinkhallen, ein Shishashop und vier Einzelhändler.
Beide Restaurants auf der Bochumer Straße wiesen Hygienemängel auf. In einem Fall waren diese derart gravierend, dass der Betrieb unmittelbar untersagt werden musste. Zudem wurde durch beide Gewerbebetreibenden „Shisharauchen“ angeboten, obwohl dafür keine Erlaubnis vorlag. Eine Entsprechende Untersagung wurde vor Ort ausgesprochen. Daneben wurden in beiden Restaurants Tabakprodukte ohne Steuersiegel bzw. mit gebrochenen Steuersiegeln vorgefunden. Durch den Zoll wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Strafverfahren wegen Steuerhehlerei wurden zudem gegen die Betreiber einer Trinkhalle, eines Einzelhandels sowie eines Shishashops eingeleitet. Hier wurden insgesamt 48 Dosen Shishatabak ohne bzw. mit veralteten Steuerzeichen, 11,7 Kilogramm Shishatabak sowie 131 Vapes ohne Steuerzeichen sichergestellt. In einem Shishashop wurden zudem 48 Dosen Snus vorgefunden. Da der Verkauf von Oraltabak in Deutschland verboten ist, wurde dieser durch die Lebensmittelüberwachung sichergestellt. Gegen den Betreiber wurde wegen Verstoß gegen das Tabakerzeugungsgesetz ein Strafverfahren eingeleitet.
Weitere Hygienemängel wurden bei zwei Einzelhändlern sowie einer Trinkhalle festgestellt. Darüber hinaus wurde die Kühlkette sowie die Produktkennzeichnung bemängelt. Die Betreiber erwarten aus dem Bereich der Lebensmittelüberwachung entsprechende Ordnungsverfügungen. Weitere Verfahren werden aufgrund von mangelnden Pfandsiegeln von Getränken eingeleitet. Insgesamt wurden in den Betrieben durch das Referat Umwelt 1.662 Getränkeeinheiten versiegelt. In Ergänzung dazu werden von den Betreibern entsprechende Verwertungsnachweise angefordert.
Da die Besitzer von zwei Betrieben für die Aufstellung von Tischen und Werbereiter keine Sondernutzungserlaubnis vorweisen konnten, wurden durch die Verkehrsordnung entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bei der Kontrollaktion wurden durch die Bundespolizei eine Aufenthaltsermittlung sowie eine Identitätsfeststellung durchgeführt.
Im Umfeld der kontrollierten Betriebe konnten insgesamt vier Parkverstöße sowie drei Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette erfasst werden.