18. September 2025, 12:20 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im Wissenschaftspark hat die Stadt Gelsenkirchen gestern gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) das neue Förderprogramm „Praxis? Durchstarten!“ und das erste Team aus Mentorenpraxis und „Durchstarter“ vorgestellt.
Ziel des Projekts ist es, die hausärztliche Versorgung in der Stadt nachhaltig zu sichern, indem motivierte Fachärztinnen und Fachärzte eine hausärztliche Mentorenpraxis kennenlernen können und das Know-how für eine mögliche Praxisübernahme erhalten. KVWL und Stadt Gelsenkirchen fördern die Praxen dabei finanziell, um Hausärztinnen und -ärzte dabei zu unterstützen, frühzeitige Nachfolgelösungen zu finden, wenn sie über den eigenen Ruhestand nachdenken.
Im Rahmen des Kick-Offs präsentierten Stadt und KVWL jetzt das erste Tandem aus Mentorenpraxis und Nachwuchshausarzt: Die Gemeinschaftspraxis von Dr. med. Hans-Bernd Tefett und Michael Schulte-Huxel begleitet künftig Ahmad Alassi auf seinem Weg in die hausärztliche Tätigkeit. Im Gespräch gaben beide Seiten Einblicke in ihre Motivation und Erwartungen:
„Für uns ist es wichtig, jungen Ärztinnen und Ärzten den Berufseinstieg in Gelsenkirchen so attraktiv wie möglich zu gestalten und gleichzeitig die Zukunft unserer Praxis zu sichern“, erklärte Schulte-Huxel.
Nachwuchshausarzt Ahmad Alassi ergänzte: „Das Programm bietet mir die perfekte Möglichkeit, mich in der hausärztlichen Versorgung vor Ort in Gelsenkirchen einzuleben und gleichzeitig von der Erfahrung meiner Mentoren zu profitieren. Das Alleinstellungsmerkmal aus Gelsenkirchen war für mich sehr attraktiv.“
Auch Andrea Henze, als Stadträtin für das Thema Gesundheit verantwortlich, begrüßt das Pilotprojekt: „Mit diesem Programm setzen wir ein wichtiges Signal: Die Stadt Gelsenkirchen sorgt aktiv dafür, dass die hausärztliche Versorgung auch in Zukunft gesichert ist – nah an den Menschen und mitten in ihren Quartieren.“
Simon Nowack, als Stadtrat für Wirtschaftsförderung zuständig, ergänzt: „Eine gute medizinische Versorgung ist nicht nur für die Lebensqualität, sondern auch für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Gelsenkirchen entscheidend. ‘Praxis? Durchstarten!’ verbindet beides auf ideale Weise.“
Ansgar von der Osten, Bereichsleiter Sicherstellungspolitik und -beratung der KVWL: „Als Kassenärztliche Vereinigung haben wir dieses Projekt mit voller Überzeugung gemeinsam mit der Stadt Gelsenkirchen gestartet. Es bringt motivierte Nachwuchskräfte und erfahrene Praxen zusammen – das ist ein vielversprechender Weg, um die hausärztliche Versorgung zu sichern.“
Das Förderprogramm richtet sich konkret an angehende Hausärztinnen und Hausärzte, die sich eine Niederlassung in Gelsenkirchen vorstellen können. Neben individueller Begleitung durch erfahrene Mentorinnen und Mentoren bietet das Projekt Unterstützung beim Einstieg in die Praxisarbeit in ausgewählten Quartieren. Sowohl interessierte Nachwuchskräfte mit Teilnahmeberechtigung an der vertragsärztlich-hausärztlichen Versorgung und abgeschlossenen Qualifikation zur Fachärztin oder zum Facharzt als auch mögliche Mentorenpraxen können sich bei Interesse am Projekt jederzeit melden bei:
- Theresa Weddeling, Stadt Gelsenkirchen, Referat Gesundheit, Tel. 0209 169-2254, theresa.weddeling@gelsenkirchen.de
- Sebastian Scheeben, Stadt Gelsenkirchen, Wirtschaftsförderung, Tel. 0209 169-5459, wirtschaftsfoerderung@gelsenkirchen.de
- Kristina Siebald, KVWL, Team Nachwuchsförderung & Fördermaßnahmen, Tel. 0231 9432-3812, sonderfoerderprogramm@kvwl.de
Voraussetzungen für Praxisdurchstarter:
- Eine abgeschlossene Facharztqualifikation, die zur Teilnahme an der vertragsärztlich-hausärztlichen Versorgung berechtigt, Arztregistereintragung
- Maximales Alter bei Programmstart: 55 Jahre
- Bislang keine vertragsärztliche Tätigkeit oder eine längere (mindestens drei Jahre durchgehende) aktuell andauernde Unterbrechung der vertragsärztlichen Tätigkeit in Westfalen-Lippe
- Die Bereitschaft zur Tätigkeit in Vollzeit während der Programmteilnahme (in Einzelfällen ist eine Teilnahme auch in Teilzeit möglich)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate bei Bewerbungseingang) nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Voraussetzungen für Mentoren-Praxen:
- Mindestens ein Arzt/eine Ärztin der Praxis muss die Weiterbildungsbefugnis für „Allgemeinmedizin“ besitzen
- Die Praxis muss in Vollzeit betrieben werden und sich in diesen Quartieren (PLZ-Gebieten) innerhalb von Gelsenkirchen befinden: 45879 Altstadt-Neustadt, 45888 Bulmke-Hüllen, 45886 Ückendorf