09. September 2025, 13:06 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter (JC) Gelsenkirchen und der ELE am Donnerstag, 4. September 2025, einen Gebäudekomplex mit vier Häusern am Knappschaftshof und zwei Häuser am Bühlweg.
Der gesamte Gebäudekomplex des Knappschaftshofes sowie die Häuser am Bühlweg wurden durch einen neuen Eigentümer aus Essen erworben.
Ein Anwohner teilte den Dienstkräften mit, dass der Eigentümer kürzlich trotz Schonfrist mehrere Hecken entfernt habe, um mehr Parkraum auf einer Grünfläche zu ermöglichen. Obwohl Stellplätze nach der Bauordnung bis 100 Qudratmeter genehmigungsfrei sind, wurde wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (Schonzeit) eine Meldung an die Naturschutzbehörde veranlasst.
Im ersten Haus des Knappschftshofs untersagt die Bauordnung die Nutzung von zwei Wohnungen, da kein ausreichender zweiter Rettungsweg zur Verfügung steht. Ein weiteres bauordnungsrechtliches Verfahren ergeht aufgrund baulicher Mängel im Treppenhaus (fehlende sowie zu kleine Fensterelemente).
Wegen fehlender Wohnungstürklinken wird ein weiteres Verfahren durch die Wohnungsaufsicht eingeleitet.
Das Jobcenter stellte bei zwei alleinlebenden Personen einen möglichen Leistungsmissbrauch fest: Die ELE sperrte aufgrund von Zahlungsrückständen vier Stromzähler sowie einen Gaszähler.
Im zweiten Haus am Knappschaftshof wird die Bauordnung ein Verfahren einleiten, da die Fensterelemente im Treppenhaus nicht den bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen entsprechen.
Hausbewohner im 2. OG beanstandeten einen Rohrbruch in der Abstellkammer. Eine Messung ergab einen Feuchtigkeitsschaden von 99 Prozent. Daneben wird im 1. OG eine fehlende Türklinke beanstandet. Der Eigentümer wird durch die Wohnungsaufsicht zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
Während einer leistungsrechtlichen Kontrolle fiel dem Jobcenter auf, dass eine alleinstehende Leistungsbezieherin neben ihrem Kind seit über zwei Jahren mit einem erwerbstätigen Partner zusammenlebt. Da der Partner über ein Einkommen verfügt, ist eine massive Überzahlung entstanden. Das Jobcenter wird die Zahlungen vorläufig einstellen.
Durch die ELE wurden aufgrund von Zahlungsrückständen zwei Stromzähler gesperrt.
Auch im dritten Haus am Knappschaftshof wird aufgrund von baulichen Mängeln im Treppenhaus (fehlende bzw. zu kleine Fensterelemente) ein Verfahren eingeleitet.
Im letzten Haus am Knappschaftshof sperrte die ELE aufgrund von Zahlungsrückständen zwei Stromzähler sowie einen Gaszähler.
Auch am Bühlweg wird aufgrund von baulichen Mängeln im Treppenhaus (fehlende bzw. zu kleine Fensterelemente) ein Verfahren eingeleitet. Bei der Begehung fiel den Dienstkräften eine unzutreffende Wohnungsgröße auf. Nach Einschätzung der Bauordnung betrage die tatsächliche Wohnungsgröße einer siebenköpfigen syrischen Familie120 Quadratmeter. Da bei Antragstellung 152 Quadratmeter angegeben wurde, wird das JC weitere Maßnahmen prüfen.
Durch die ELE wurden aufgrund von Zahlungsrückständen drei Stromzähler gesperrt.
In einem anderen Haus am Bühlweg wird aufgrund diverser Wohnraummängel (undichte Wasserhähne und/oder fehlende Fenstergriffe) sowie eines Feuchtigkeitsschadens im Podest zum Dachgeschoss, ein Verfahren eingeleitet.
Im Anschluss an eine kurze Nachbesprechung begleitete der KOD das Jobcenter zu mehreren Nachkontrollen im Stadtteil Schalke.
In der Herzogstraße fielen den Dienstkräften erhebliche Sperrmüllablagerung auf. Gegen die Verursacherin wurde nach mündlicher Anhörung ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Da in einer der geöffneten Wohnung ein massiver Kakerlakenbefall festgestellt wurde, erfolgt eine Mitteilung an das Referat Gesundheit.
In der Wohnung wurden schlechte hygienische Verhältnisse vorgefunden. Für drei Kinder waren keine adäquaten Schlafplätze vorhanden. Wegen möglicher Kindeswohlgefährdung erfolgte eine Meldung an das Jugendamt.
Abschließend wurden durch den KOD zwei Häuser in der Luitpoldstraße aufgesucht. Die Sperrmüllablagerungen wurden mit einem Geländetrupp durch GELSENDIENSTE entfernt. Der Sondereinsatz wird dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 46 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen und zwölf Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplakette eingeleitet. Weiterhin führte der VÜD zwölf Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durch.