25. August 2025, 15:24 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter (JC) Gelsenkirchen und der ELE am Donnerstag, 21. August 2025, vier Häuser in Bulmke-Hüllen und Altstadt.
Der überwiegende Anteil aller Wohnungen konnte begangen werden. Insgesamt wurden 9 Personen von Amts wegen abgemeldet. Gegen 6 Personen wurden Verfahren wegen Meldeversäumnissen eingeleitet.
Ein zusammenliegendes Eckhaus in der
Freytagstraße ist baulich als Industrieschule genehmigt. Aus diesem Grund ist keine der vorhandenen Wohneinheiten (DG rechts und links, 1. OG rechts und links sowie EG) zu Wohnzwecken genehmigt. Aufgrund der Illegalität untersagt die Bauordnung für alle 5 Wohnungen die Nutzung.
Die fehlende Absturzsicherung eines unmittelbar über dem Treppenboden gelegenen Flurfensters am Podest zum 2. OG führt zu einem weiteren bauordnungsrechtlichen Verfahren gegen den Eigentümer.
Bei der Begehung stellte das Jobcenter gleich mehrere Fälle von Sozialleistungsmissbrauch fest: In einer Bedarfsgemeinschaft wurde der Wegzug einer Person (Kindsvater) seit November 2024 nicht gemeldet, sodass für den rückliegenden Zeitraum eine erhebliche Überzahlung entstanden ist. Bei einer weiteren Familie wurde die Anwesenheit von zwei zusätzlichen Personen in der Bedarfsgemeinschaft verschwiegen. Aufgrund einer missbräuchlicher Ausnutzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit übermittelt das Jobcenter einen Hinweis an die Ausländerbehörde zur Überprüfung der EU-Freizügigkeit.
Auch in dem angrenzenden Haus in der Freytagstraße ist keine der Wohnungen zu Wohnzwecken genehmigt. Auch hier erfolgen für alle fünf Wohneinheiten Nutzungsuntersagungen.
Da es den beiden Flurfenstern an den Podesten zum 1. OG sowie zum 2. OG an einer entsprechenden Absturzsicherung mangelte, wird der Eigentümer zur Ertüchtigung aufgefordert.
Eine nicht angetroffene rumänische Familie soll sich den Hinweisen der Nachbarn nach seit mehreren Wochen im „Heimaturlaub“ befinden. Aufgrund der unangemeldeten Ortsabwesenheit wird das Jobcenter die Leistungen vorläufig einstellen.
Unzureichendes Erwerbseinkommen führt auch in dieser Anschrift zu einer weiteren Mitteilung des Jobcenters an die Ausländerbehörde.
Bei einer weiteren rumänischen Familie wurde bei der Überprüfung der Laufleistung des Fahrzeuges der Fahrzeugschein eines Zweitwagens (Transporter) vorgefunden, welcher ebenfalls auf die Familie zugelassen ist. Durch die Polizei wurde ermittelt, dass das Fahrzeug schon mehrfach im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Abfallrecht (Schrott Sammeln) in Erscheinung getreten ist. Da die Umstände nicht im SGB II Antrag angegeben wurden, wird das Jobcenter die Leistungen wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit ablehnen.
In einer Wohnung wurde eine vierköpfige Familie angetroffen, welche an der Anschrift nicht gemeldet war. Im Zuge der Begehung bot sich den Dienstkräften ein Bild extremer Verwahrlosung. Die Kindsmutter ist bereits mehrfach wegen strafrechtlicher Verstöße bei der Polizei in Erscheinung getreten. Da in dem Haushalt auch Kleinkinder angetroffen wurden, erfolgte zur Überprüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine Mitteilung an das Jugendamt.
In einem Haus in der Vohwinkelstraße stellte die Bauordnung in mehreren Wohnungen ungenehmigte bauliche Änderungen fest. Eine Nutzungsuntersagung wird eingeleitet. Darüber hinaus fordert die Bauordnung den Eigentümer zu einer Instandsetzung der fehlenden bzw. ausgebrochenen Geländerstäbe im Treppenhaus auf.
In einem anderen Haus der Vohwinkelstraße stellten die Dienstkräfte in der Hoftür ein durchschlagenes und scharfkantig offenliegendes Glaselement fest. Der Eigentümer wird durch die Wohnungsaufsicht zu einer unmittelbaren Instandsetzung aufgefordert.
Entgegen der bauordnungsrechtlichen Genehmigungslage wurde der ehemalige Spitzboden dem Wohnraum des DG zugeschlagen. Die Nutzung der Wohneinheit wird daher untersagt.
Auch in diesem Objekt wurde eine Bedarfsgemeinschaft angetroffen, bei der mangels ausreichender Einkommensverhältnisse von einer missbräuchlichen Ausnutzung der EU-Freizügigkeit ausgegangen wird.
Im Hinterhof des Gebäudes befand sich eine beträchtliche Anhäufung von Sperrmüll. Neben einem Verfahren wegen Müll auf Privatflächen, wurde gegen den Verursacher durch den KOD eine Anzeige wegen Müll auf Privatflächen gefertigt.
Im Anschluss begleitete der KOD das Jobcenter noch zu einem Haus in der Saarbrücker Straße. Dabei bestätigte sich der Verdacht, dass bei einer im Leistungsbezug stehenden Familie seit Mai 2025 zwei weitere Personen innerhalb der Haushaltsgemeinschaft verschwiegen wurden. Aufgrund der entstandenen Überzahlung stellt das Jobcenter die Leistungen vorläufig ein.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 25 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen und 11 Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplakette eingeleitet. Weiterhin führte der VÜD sechs Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durch.
Der KOD fertigte weitere 4 Anzeigen wegen Abstellens nicht zugelassener Fahrzeuge im öffentlichen Raum. In zwei Fällen wurden zudem die Fahrzeugkennzeichen sichergestellt.