11. August 2025, 12:15 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Bei zwei behördenübergreifenden GeOS-Kontrollaktionen (Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit) haben Ende Juli (25. und 29. Juli) das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung mit dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Gewerbeabteilung und das Hauptzollamt Dortmund gemeinsam mit der Lebensmittelüberwachung, dem Referat Umwelt, der Stadtkämmerei, der Bauordnung, der Polizei Gelsenkirchen, dem Finanzamt Gelsenkirchen und der Steuerfahndung Bochum insgesamt zwölf Gewerbeeinheiten im Stadtgebiet kontrolliert und zum Teil erhebliche Mängel festgestellt.
Gleich im ersten kontrollierten Restaurant wurden neben einer unzulässigen Videoüberwachung des Gehweges und einer unsachgemäßen Mülltrennung derart gravierende hygienische und bauliche Mängel festgestellt, die eine Schließung des Betriebs noch an Ort und Stelle notwendig machten. Das gleiche Schicksal ereilte eine weitere Schankwirtschaft, die aufgrund eines erheblichen Schabenbefalls ihren Betrieb bis zur professionellen Reinigung und erfolgter Nachkontrolle nicht fortsetzen durfte.
In vier weiteren Objekten stellte die Lebensmittelkontrolle zwar ebenfalls hygienische Mängel fest, diese konnten durch eine unmittelbare Beseitigung vor Ort behoben werden.
Bei einem anderen Betrieb fiel der Bauordnung ein am Hauptgebäude angeschlossener Anbau ins Auge. Dieser versperrte nicht nur den erforderlichen zweiten Rettungsweg, sondern war auch ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet worden. Auch denkmalschutzrechtliche Gesichtspunkte wurden vollkommen außer Acht gelassen, so dass ein ordnungsrechtliches Verfahren unmittelbar eingeleitet wurde. Da in dem Objekt zusätzlich rauchende Personen angetroffen wurden, erhoben die Kontrolleure mehrerer Verwarnungsgelder aufgrund des Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz.
Auch in drei weiteren Lokalen wurden die Regelungen zum Jugendschutzgesetz verletzt, da keine oder lediglich veraltete Hinweise zum Jugend- und Nichtraucherschutz vorhanden waren und mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge hatten.
Die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund traf in der Küche eines Betriebs darüber hinaus einen Mitarbeiter an, der sich augenscheinlich illegal in Deutschland aufhielt und zur weiteren Identitätsaufklärung der Polizei übergeben wurde.
Im Rahmen der insgesamt zwölf Kontrollen wurde dazu eine hohe dreistellige Anzahl an Getränkeeinheiten ohne Pfand (insgesamt 664 Stück) festgestellt und geahndet.
Im Umfeld der Kontrollen stellte der Kommunale Ordnungsdienst mehrere Parkverstöße fest und ahndete zudem sechs Verstöße aufgrund einer fehlenden Feinstaubplakette. Eine Person erhielt außerdem ein Verwarnungsgeld wegen eines auf den Gehweg geworfenen Zigarettenstummels.
An den beiden Aktionen waren insgesamt 50 Dienstkräfte beteiligt.