28. Februar 2023, 16:29 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 28. Februar 2023, 16:29 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Bei einer nach einem Schadensfall vorsorglich durchgeführten Raumluftmessung in einem Schulgebäude an der Hans-Böckler-Allee 53 sind Asbestfasern festgestellt worden. Ursache für die Freisetzung der im Wandputz fest gebundenen Fasern sind aktuelle Beschädigungen der Flächen.
Der beauftragte Gutachter hat daraufhin die Schließung von sechs Räumen und eine Sanierung empfohlen. Die betroffenen Räume werden aktuell von der Evangelischen Martin-Luther-Grundschule und der Katholischen Don-Bosco-Schule (Hauptgebäude jeweils an der Fürstinnenstraße) sowie im Rahmen der Offenen Ganztagsschule genutzt.
Die Stadt Gelsenkirchen als Schulträger und Eigentümer des Gebäudes hat daraufhin sofort die Schulleitungen informiert und die weitere Nutzung der betroffenen sechs Räume untersagt. Weitere Untersuchungen werden in der kommenden Woche folgen.
Die Schulleitungen organisieren derzeit gemeinsam mit dem Referat Bildung eine Verlegung der Schülerinnen und Schüler in andere Räume.
Bereits seit Mitte der 1990er Jahre darf Asbest in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien verbaut worden. Asbest steckt auch heute noch in vielen Dach- und Fassadenplatten oder verbirgt sich irgendwo in den Gebäuden. In gebundenem, unbeschädigtem Zustand geht von den asbesthaltigen Bauteilen keine Gesundheitsgefahr aus. Bei Umbau und Abriss müssen solche Materialien allerdings unter hohen Sicherheitsvorkehrungen abgebaut und entsorgt werden.
Die Stadt Gelsenkirchen geht daher mit besonderer Vorsicht etwa bei Reparaturen oder Veränderungen an Gebäuden vor. So werden etwa beim Vorhandensein von Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern, die vor 1995 eingebaut wurden, bei Reparaturen in öffentlichen Gebäuden, Kindergärten und Schulen besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Dazu gehören auch entsprechende Raumluftmessungen, die im Fall der Hans-Böckler-Allee 53 in zwei der betroffenen sechs Räume Werte über den empfohlenen Grenzwerten ergeben haben.