17. September 2020, 09:44 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am 27. September 2020 findet die Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters statt. Jeder, der einen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen zur Hauptwahl am 13. September 2020 gestellt hat, erhält automatisch zur Stichwahl am 27. September 2020 einen Wahlschein zugeschickt, da der Antrag sowohl für die Hauptwahl als auch für die Stichwahl galt. Ein erneuter Antrag muss nicht gestellt werden. Die Wahlberechtigten müssen sich nicht um den Wahlschein kümmern. Sie erhalten ihn per Post.
Dies gilt auch für diejenigen, die in einer der beiden Wahlscheinstellen in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer oder im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstraße 11 in der Altstadt direkt vor Ort gewählt haben. Auch das war formal eine Briefwahl. Deshalb werden auch in diesen Fällen die Unterlagen zur Stichwahl automatisch versendet.
Diejenigen, die zur Hauptwahl keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, aber gerne welche zur Stichwahl hätten, können wie gewohnt die Briefwahlunterlagen beantragen oder ihre Stimme bei den Wahlscheinstellen abgeben.
Wer bis zum 21. September 2020 keine Briefwahlunterlagen erhalten hat und Zweifel hinsichtlich seiner Wahlberechtigung hat, meldet sich bitte telefonisch beim Wahlamt unter der Rufnummer 0209 169-4025.
Wählerinnen und Wähler, die den Versand der Briefwahlunterlagen bis zum Wochenende nicht abwarten können, weil sie aufgrund eines Urlaubs ortsabwesend sind, können dies in den Wahlscheinstellen eidesstattlich versichern und erhalten dann einen neuen Wahlschein. Gleichzeitig versichern sie mit ihrer Unterschrift, nicht doppelt zu wählen und den zugesandten Wahlschein zu vernichten.