18. Januar 2017, 11:48 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Um die Anwohner des Marthawegs über den Stand der Baumaßnahmen und den weiteren Verlauf sowie die damit verbundenen Straßenbaubeiträge zu informieren und zu diskutieren hatte Bezirksbürgermeister Thomas Klasmann zu einer Einwohnerversammlung eingeladen. Rund 40 Anlieger und Interessierte folgten der Einladung ins Rathaus Buer.
Die Leiterin des Referats Verkehr, Bettina Lenort, entschuldigte sich zunächst für die Irritationen bei den Abläufen. Die Entschuldigung verband sie mit dem Angebot an alle Anlieger, in Einzelgesprächen die Höhe der Straßenbaubeiträge zu berechnen. Auch Modifikationen zum Beispiel bei der Platzierung der Parkflächen könnten noch in der Umsetzung der Planungen berücksichtigt werden.
Bei der Erläuterung der Pläne traf die Leiterin des Verkehrsreferats drei Kernaussagen: Die Sanierung des Marthawegs ist aufgrund der Schäden notwendig. Ein verkehrsberuhigter Ausbau verursacht keine höheren Kosten als ein nicht verkehrsberuhigter. Und: Den Eigentümern entstehen bei einem verkehrsberuhigten Ausbau sogar weniger Kosten als bei einem nicht verkehrsberuhigten.
Die Fahrbahn und die Gehwegoberflächen des Marthawegs weisen starke Oberflächenschäden auf, die sich in Netzrissen und provisorisch geschlossenen Ausbrüchen darstellen. Bereits im Jahr 2014 wurde die Verwaltung von Bürgern über die Mängelmelder-App der Stadt Gelsenkirchen auf den schlechten Zustand des Marthawegs hingewiesen.
Die ordnungsgemäße Entwässerung der Flächen ist ebenfalls nicht mehr möglich, da in weiten Abschnitten die Rinne kein durchgängiges Gefälle zu den Sinkkästen mehr aufweist. Dies führt unter anderem bei starkem Regen zu einem Rückstau in Richtung der Privatgrundstücke.
Wie die Sanierung durchgeführt werden soll, erläuterte die Verwaltung anhand von Beispielbildern: Um die Entwässerung zu optimieren, werde künftig mittels einer Entwässerungsrinne in Straßenmitte das Oberflächenwasser von der Bebauung weggeleitet.
Für einen verkehrsberuhigten Bereich, der umgangssprachlich häufig als Spielstraße bezeichnet wird, sei die besser passende Bezeichnung „Wohnstraße“ zu wählen. Insbesondere im Hinblick auf eine immer älter werdende Bevölkerung und eine behindertengerechte Gestaltung von Verkehrsräumen bietet diese Gestaltung zum Beispiel auch die Vorteile, dass Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen und der Fahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit einhalten muss. In verkehrsberuhigten Bereichen sind Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer.
Durch seine Gestaltung werde sich der Marthaweg deutlich von angrenzenden Straßen unterscheiden und den Eindruck vermitteln, dass hier die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Von Seiten der Verwaltung wurde das Angebot formuliert, mit den Anliegern Detailabstimmungen zur baulichen Ausgestaltung vorzunehmen.
Es wurde auch deutlich gemacht, dass beide Ausbauvarianten - klassischer Ausbau oder Wohnstraße - jeweils 180.000 Euro kosten. Der Unterschied liege im Prozentsatz mit dem die Anwohner zu den Beiträgen nach dem Kommunalen Abgaben Gesetz (KAG) herangezogen werden. Dieser werde dem Rat der Stadt bei einer Mischverkehrsfläche mit einheitlich 50 Prozent vorgeschlagen, während die Prozentsätze beim klassischen Ausbau teilweise bei 60 Prozent liegen. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Ausbau zur Wohnstraße erzeugt sogar weniger Kosten für die Anlieger.
Für die Beiträge wurden jedem einzelnen Anwohner zu vereinbarende Gespräche - wenn gewünscht aber auch gemeinsam mit allen Anliegern – nach der Veranstaltung angeboten.
In jedem Fall ist die Stadt Gelsenkirchen aufgrund des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen der Stadt Gelsenkirchen verpflichtet, die anliegenden Grundstückseigentümer an den Kosten zu beteiligen.
Die Straßenbaubeiträge werden nach Abrechnung der Kosten derzeit erst etwa drei Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme erhoben. Es besteht die Möglichkeit, Ratenzahlung zu vereinbaren. Jeder Eigentümer kann dazu individuell beim Referat Verkehr eine Beratung erhalten.