09. Januar 2017, 14:49 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 09. Januar 2017, 14:49 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Zu dem heute in der WAZ-Lokalausgabe erschienenen Beitrag „Anwohner müssen informiert werden“ nimmt die Stadtverwaltung Gelsenkirchen wie folgt Stellung:
Die Bezirksregierung hat gegenüber der Stadt Gelsenkirchen erklärt, dass sie sich bei den gegenüber der WAZ Gelsenkirchen gemachten Angaben keinesfalls zum Marthaweg in Gelsenkirchen geäußert hat. Es wurde seitens der WAZ um eine allgemein rechtliche Einschätzung gebeten, wann im Zusammenhang mit allgemeinen Straßenbauprojekten der Paragraph 23 „Unterrichtung der Einwohner“ nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen angewendet werden soll.
Wann diese Bestimmung der Gemeindeordnung zum Tragen kommt, wird an zwei Beispielen deutlich, wie sie in einschlägigen Kommentaren genannt werden. Eine solche Unterrichtung der Einwohner soll danach stattfinden, wenn etwa ein Einkaufszentrum in der Innenstadt geplant wird oder im Stadtgebiet ein Gewerbetrieb angesiedelt werden soll, von dem erhebliche Belastungen erwartet werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Sprecher der Bezirksregierung den Bewohnern keinesfalls empfohlen, Beschwerde beim Oberbürgermeister einzulegen. Das hat die Bezirksregierung heute gegenüber der Stadt Gelsenkirchen ausdrücklich klargestellt.
Die Stadt Gelsenkirchen weist noch einmal darauf hin, dass die Sanierung des Marthaweges erstmals mit Einbringung des Haushaltes 2016 im Spätsommer 2015 öffentlich thematisiert wurde. In der Folge haben die Bezirksvertretung Nord und der Ausschuss für Verkehr, Bauen und Liegenschaften im Herbst 2015 in öffentlichen Sitzungen darüber beraten. Schon damals war für die Sanierung eine Summe von 180.000 Euro vorgesehen. Auch daran hat sich bis heute nichts geändert.
Ausdrücklich beschlossen wurde die Sanierung dann mit detaillierten Beschreibungen einstimmig in öffentlicher Sitzung am 27. Oktober 2016 (!) durch die Bezirksvertretung Nord. Seitdem ist der Baubeschluss gültig und die Verwaltung daran gebunden.
Auch will die Stadt Gelsenkirchen nicht, wie von der WAZ in dem Beitrag angedeutet, eine Spielstraße bauen. Der Begriff „Spielstraße“ ist umgangssprachlich und kommt in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vor. Vielmehr handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, der mit dem Verkehrszeichen 325.1 beschildert wird. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Ein solcher Straßenabschnitt ist somit keinesfalls davon abhängig, ob an der Straße Kinder wohnen oder nicht.