22. November 2016, 14:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Und wieder wird die Stadt Gelsenkirchen möglicherweise mit zusätzlichen Kosten belastet. Statt für Kinder von bis zu zwölf Jahren will Familienministerin Schwesig den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende auch auf bis zu 18-Jährige ausweiten. Außerdem soll der Vorschuss länger als bisher gezahlt werden.
Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Diese gesetzliche Veränderung ist ohne Zweifel eine gute Weiterentwicklung. Aber bitte nicht auf Kosten der Städte. Wir müssen mit einer Verdoppelung der Leistungsempfänger rechnen. Es entsteht ein weiteres gewaltiges Risiko für unseren Haushalt 2017, der eh schon ohne diese zusätzlichen Belastungen mit vielen Unsicherheitsfaktoren etwa bei den Kosten der Unterkunft belegt ist. Dazu kommt: Wir sehen uns auch gar nicht in der Lage, die Umsetzung bereits ab dem 1. Januar 2017 sicherzustellen. Dazu müssten wir unser Personal jetzt sofort ausweiten“.
Für Oberbürgermeister Frank Baranowski ergibt sich daraus die klare Forderung, dass Bund und Land, wenn sie das Unterhaltsvorschussgesetz so im Bundestag und im Bundesrat beschließen, auch die Mehrkosten an Personal und Leistung selbst bezahlen müssen. Tun sie das nicht, kann diese Zusatzbelastung der berühmte Tropfen sein, der das Fass Haushalt in Gelsenkirchen zum Überlaufen bringen kann. Am Ende können dann nur noch Steuererhöhungen den Verbleib im Stärkungspakt retten."
Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden kann gewährt werden, wenn der andere Elternteil entweder gar keinen Unterhalt zahlt oder diesen zu spät überweist. Bisher konnte der Vorschuss lediglich für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bezogen werden. Außerdem wurde der Vorschuss für maximal 72 Monate übernommen.