18. Dezember 2025, 13:58 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. In der dritten Sitzung des Rates der Stadt Gelsenkirchen in der neuen Wahlperiode hat Oberbürgermeisterin Andrea Henze am Donnerstag nun ihren ersten Haushaltsplanentwurf vorgelegt. In ihrer Rede zur Haushaltseinbringung benannte die Oberbürgermeisterin ihre Schwerpunkte und Ziele: „Ich will Ihnen meine Prioritäten benennen, die diesen Haushalt prägen – und die der kommenden Jahre vielleicht noch etwas mehr: Erstens wollen wir die Voraussetzungen für ein starkes Miteinander in Gelsenkirchen weiter verbessern. Wir wollen die Ausgangsbedingungen für aktive Bürgerinnen und Bürger sichern und ausbauen. Für eine bürgernahe Verwaltung. Für viele Hände, die für Gelsenkirchen anpacken! Zweitens liegt ein klarer Schwerpunkt auf den Themen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit – weil das einfach die Basis für gutes Zusammenleben ist! Und drittens wollen wir im Themenfeld Wirtschaft – Arbeit – Bildung unsere Potenziale vergrößern, neue Entwicklungen anstoßen, den Standort stärken, Chancen schaffen. Ganz genau: Wir wollen Aufstiege möglich machen, möglichst viele Gelsenkirchener Aufstiege!“
Dass sie diese ambitionierten Ziele unter finanziell fordernden Rahmenbedingungen zu erreichen hat, bekannte die Oberbürgermeisterin zugleich ebenfalls: „Mir war immer klar – und Ihnen vermutlich auch: Wir werden es uns selbst erarbeiten müssen. Wir werden uns strecken und straffen müssen! Wir werden kreativ und mutig sein müssen! Wir müssen gemeinsam anpacken. In der Verwaltung, im Rat, in der Stadtgesellschaft. Es kommt auf uns alle an!“
„Die allgemein angespannte kommunale Haushaltssituation spiegelt sich in der Haushaltslage der Stadt Gelsenkirchen in verschärfter Form wider“, so heißt es denn auch im Vorbericht zum Haushalt für das kommende Jahr 2026. Die gute Nachricht, die Stadtkämmerer Luidger Wolterhoff dieser Feststellung hinterherschickt, lautet: „Heute liegt ein Haushaltsentwurf vor, der genehmigungsfähig ist. Ein Haushaltssicherungskonzept ist aktuell nicht notwendig. Damit sind in Gelsenkirchen weiterhin Projekte und Maßnahmen möglich, die für unsere Stadt, meine Heimatstadt sind.“
Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit. Ohne geht es nicht!
Dennoch soll der von Andrea Henze angekündigte Aufbruch in Gelsenkirchen zu spüren sein. Dafür bedarf es aber einer Grundlage, so die Oberbürgermeisterin: „Die Grundlagen allen guten städtischen Zusammenlebens, daran lasse ich keinen Zweifel – das sind Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung! Wir wollen dahinkommen, dass sich alle Gelsenkirchener in ihren Viertel, in ihrer Straße wohlfühlen können. Das ist mein Ziel, das ist der Kern unseres Plans!
Arbeit, Bildung, Wirtschaft
„Wir drängen sehr klar darauf, dass diejenigen, die aufgrund der Arbeitnehmer-Freizügigkeit zu uns kommen, auch echte Arbeitnehmer sind. Als solche müssen von ihrer Arbeit leben können – da werden wir nicht lockerlassen“, so die Oberbürgermeisterin und weiter: „Wir unterstützen alle, die Arbeit haben oder wollen. Wir identifizieren aber auch jene, denen es nicht darum geht, Arbeitnehmer zu sein – und keinen Beitrag leisten wollen. Wir sind in dieser Frage gegenüber dem Bund sehr klar – ohne Ambition zur Arbeit fehlt der Arbeitnehmerfreizügigkeit die Grundlage! Wir treten den Menschen mit offenem Herzen entgegen – und ebenso mit klaren Regeln!“
Und wenn es um die Ausbildung der Fachkräfte geht, verweist Oberbürgermeisterin Andrea Henze auf das größte Einzelvorhaben der Stadt: „Der Bildungs- und Innovationscampus kommt, die Arbeiten an diesem Leitprojekt an der Schnittstelle von Bildung, Wirtschaft und Arbeit haben begonnen. Der Bildungscampus soll und wird ein echtes Aushängeschild unserer Stadt! Und er soll ein Prototyp für unsere Stadt sein. Ein Prototyp dafür, wie wir durch mutige Entscheidungen Akzente im Erscheinungsbild unserer Stadt setzen“
Spannende Jahre vor uns – und eine starke Perspektive
Dass es in Gelsenkirchen viel zu tun gibt, ist für Andrea Henze keine Frage: „Wir haben an so vielen Stellen Ansatzpunkte geschaffen, um anzupacken, um die Dinge in unserer Heimatstadt zu verbessern. Wir sind so viele, die sich für diese Stadt engagieren – und die gemeinsam das Gleiche wollen! Ziehen wir lieber unsere Energie aus der Freude am Tun. Ziehen wir Energie aus der Vorfreude aufs Gelingen. Aus der Freude am Miteinander so vieler engagierten Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchen! Ziehen wir Energie daraus, dass all unsere Anstrengungen zusammenkommen, zusammenwirken und sich verstärken – und dass unser Tun Gelsenkirchen die gute Zukunft schafft, die unsere Stadt verdient hat!“
Globaler Minderaufwand
Im Anschluss erläuterte Stadtkämmerer Luidger Wolterhoff die Eckdaten des Haushaltes. Dabei machte er deutlich, dass das Ziel, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen, nur durch die Anwendung des Instrumentes des globalen Minderaufwands erreicht werden konnte, denn der vorliegende Haushaltsentwurf schließt mit einem negativen Jahresergebnis von rund 66 Mio. Euro ab und kann auch in der mittelfristigen Finanzplanung keine schwarzen Zahlen in Aussicht stellen.
Der globale Minderaufwand ist eine pauschale, noch nicht konkret zugeordnete Einsparung im Haushaltsplan, um Kosten zu senken oder einen Fehlbetrag auszugleichen und stellt eine allgemeine Sparverpflichtung dar. „Aber auch unter Anwendung des globalen Minderaufwandes in den Folgejahren müssen wir feststellen, dass die Fehlbedarfe ein deutliches Zeichen für die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen sind“, so Stadtkämmerer Luidger Wolterhoff und weiter: „Solange das so ist, gilt es, strikte Regeln bei der Haushaltsumsetzung festzulegen.“
Strukturell unzureichende Finanzierung der Kommunen verschärft sich
Auch wenn eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes derzeit noch nicht besteht macht Luidger Wolterhoff deutlich, dass der Gedanke ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen, jedoch näher rückt. „Es wird durch die zunehmend schlechter werdende Haushaltslage in den Kommunen deutlich, dass das Grundproblem bleibt: Die strukturell unzureichende Finanzierung der Kommunen verschärft sich weiter.“
Als ein Beispiel nennt Stadtkämmerer Luidger Wolterhoff die Betriebskosten der Offenen Ganztagsschulen. Ab 2026 beteiligt sich der Bund über eine Erhöhung des Landesanteils an der Umsatzsteuer an diesen Kosten. Die Kommunen tragen bereits mehr als die Hälfte der Ausgaben, weshalb eine konsequente vollständige Weiterleitung der Mittel durch das Land zwingend notwendig wäre. Das Land NRW hat sich jedoch gegen eine Weiterleitung der dringend benötigten Gelder entschieden, wodurch sich die finanzielle Schieflage der Kommunen in NRW weiter verschärft.
Restriktive Planung und Bewirtschaftungsregeln sind zwingend erforderlich
Daher mahnt der Kämmerer aufgrund der schwierigen und zunehmend herausfordernden finanziellen Situation, durch Bewirtschaftungsregelungen dringend benötigte Einsparungen zu erzielen: „Ohne eine restriktive Planung und den zwingend erforderlichen Bewirtschaftungsregeln, laufen wir Gefahr die Allgemeine Rücklage weiter aufzubrauchen und in ein Haushaltssicherungskonzept zu laufen.“
Hoffnung auf Chancen
Bei all den Herausforderungen gibt es laut Luidger Wolterhoff aber auch Chancen, die für eine bessere Haushaltslage sorgen und Gelsenkirchen die Möglichkeit gibt, ein klein wenig Spielraum zu erlangen: „Die Altschuldenhilfe und das Infrastrukturgesetz NRW sind überaus willkommene Chancen für unsere Stadt.“
Der Anteil Gelsenkirchens an der Altschuldenhilfe beträgt voraussichtlich knapp 168 Mio. Euro. Eine Einplanung der Gelder konnte noch nicht erfolgen, da der entsprechende Bescheid noch aussteht. Der zu erwartende Betrag wird das Eigenkapital stärken und die Zinsaufwendungen im Ergebnishaushalt reduzieren. Zudem erwartet der Kämmerer weiterhin eine Beteiligung des Bundes.
Aus dem Infrastrukturgesetz NRW erhält Gelsenkirchen voraussichtlich fast 165 Mio. Euro. Diese Mittel stehen bis zu zwölf Jahre lang für Investitionsvorhaben in den Kategorien Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Sanierung von Liegenschaften, beispielsweise in energetischer Hinsicht, sowie Maßnahmen, die den Zielen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung dienen, Verkehrsinfrastruktur, Digitale Resilienz und Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz zur Verfügung:
Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Vorschlagsliste, wie die zur Verfügung stehenden Mittel unter Beachtung der festgelegten Kategorien verwendet werden könnten. Weitere Förderprogramme sind angekündigt, aber noch nicht konkretisiert, sodass auch hier weitere Chancen erhofft werden.
Mittelfristig Ausgaben senken und Einnahmen steigern
„Im Kern bedeutet all dies“, so macht es Luidger Wolterhoff deutlich, „dass ab sofort ohne Kompensationen Vieles nicht mehr so möglich sein wird, wie wir es aus den Vorjahren kennen. Wir müssen mittelfristig Ausgaben senken und Einnahmen steigern. Für größere Vorhaben müssen bereits jetzt grundsätzlich entsprechende Gegenfinanzierungen bereitgestellt werden. Wenn wir diesen Weg nicht gehen, wird der ohnehin bereits enge finanzielle Spielraum nach aktuellem Stand weiter schrumpfen.“
Deshalb mahnte Stadtkämmerer Luidger Wolterhoff heute bei der Vorlage des Haushaltsplanentwurfs sowohl im Beratungsverfahren, als auch in der Bewirtschaftung des Haushalts einen engagierten, verantwortungsvollen und zielorientierten Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen an.
Fakten zum Haushaltsplanentwurf 2026
Die Gesamterträge des Ergebnishaushaltes 2026 belaufen sich auf rd. 1,53 Mrd. Euro
Die Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes 2026 belaufen sich auf rd. rd. 1,601 Mrd. Euro
Den größten Teil stellen dabei die Transferaufwendungen mit 717,7 Millionen Euro oder 45 Prozent dar. Es folgen Sach- und Dienstleistungen mit 368,9 Millionen Euro oder 23 Prozent und die Personalaufwendungen mit 289 Millionen Euro oder 18 Prozent.
Der vorliegende Haushalt weist für das Haushaltsjahr 2026 einen Fehlbedarf von rd. 35 Mio. Euro aus. Innerhalb des mittelfristigen Planungshorizonts reduziert sich die bestehende Unterdeckung kontinuierlich und erreicht im letzten Planjahr 2029 ein Niveau von etwa minus 0,7 Mio. Euro.
Um einen fiktiv ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können, erlaubt die Gemeindeordnung (GO) NRW die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage. Wenn das Jahresergebnis nicht ausgeglichen werden kann, können bis zu 2 % der ordentlichen Gesamtaufwendungen als pauschaler Minderaufwand in der Haushaltsplanung angesetzt werden.
In der aktuellen Entwurfsplanung ist vorgesehen, dieses Instrument im Zeitraum 2026 bis 2029 jährlich einzusetzen – zunächst mit einem Ansatz von 2 %, der sukzessive auf 1 % zurückgeführt wird. Angesichts der herrschenden Rahmenbedingungen konnte jedoch ein fiktiver Haushaltsausgleich zum Haushaltsentwurf 2026 nicht erzielt werden, weshalb der Haushalt einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf.
Eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts besteht zum Zeitpunkt des Haushaltsentwurfs 2026 nicht.
Hinweis an die Redaktionen: Die Reden zur Haushaltseinbringung von Oberbürgermeisterin Andrea Henze und Stadtkämmerer Luidger Wolterhoff finden sie im Anhang als pdf-Dokumente