Persönliche Stimmabgabe am Wahlsonntag
Am Wahlsonntag können Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme persönlich in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahlraum ihres Wahlbezirks abgeben. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zur Stimmabgabe sind die Wahlbenachrichtigung sowie auf Aufforderung ein Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen.
Briefwahl
Ein Antrag auf Briefwahlunterlagen kann online, oder in einer der beiden Wahlscheinstellen gestellt werden. Die Wahlscheinstellen öffnen am 18. August 2025. Wer den Antrag persönlich stellt, hat die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen.
Da für die Briefwahl nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht und der postalische Versand Zeit in Anspruch nimmt, wird – sofern möglich – die Direktwahl in einer der Wahlscheinstellen empfohlen.
Ein Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Alternativ kann der Vordruck auch online heruntergeladen und ausgedruckt werden, oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Zudem ist eine kostenlose Online-Beantragung beim Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen möglich – hierfür wird die Wahlbenachrichtigung benötigt.
Der Antrag kann ebenfalls mündlich, jedoch nicht telefonisch, z.B. in einer der beiden Wahlscheinstellen, gestellt werden.
Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie anschließend per Post. Die Stimmzettel werden persönlich angekreuzt. Sie haben jeweils eine Stimme. Sämtliche Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden danach in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt und dieser wird zugeklebt.
Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“, welche sich auf der Rückseite des Wahlscheins befindet, wird datiert und unterschrieben und anschließend zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt. Der hellrote Wahlbriefumschlag wird nun zugeklebt und versendet.
Die Briefwahlunterlagen für die Integrationsratswahl erhalten Sie ebenfalls per Post. Der Stimmzettel wird persönlich angekreuzt und in den grauen Stimmzettelumschlag gesteckt und dieser wird zugeklebt.
Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“, welche sich auf der Rückseite des Wahlscheins befindet, wird datiert und unterschrieben und anschließend zusammen mit dem grauen Stimmzettelumschlag in den orangenen Wahlbriefumschlag gesteckt. Der orangene Wahlbriefumschlag wird zugeklebt und versendet.
Sie können den jeweiligen Wahlbriefumschlag auch persönlich beim Wahlamt, oder in den Wahlscheinstellen abgeben.
Beachten Sie bitte, dass Wahlbriefumschläge, die aus dem Ausland zurückgesandt werden, frankiert werden müssen.
Ein Merkblatt mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung ist den Briefwahlunterlagen beigefügt.