Neben der persönlichen Wahl am Wahltag im Wahlraum besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Die Alternative zur Wahl am Wahltag: Briefwahl. Foto: fotolia.com, VRD
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Briefwahlantrag zu stellen.
Sie können:
ab 13. Januar 2025 den Antrag kostenlos durch Ausfüllen des Online-Formulars an das Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen übermitteln,
Wahlscheinstellen
Stimmzettel Bundestagswahl 2025 [pdf, 335,17 kB]Muster-Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025
Wahlscheinantrag Bundestagswahl 2025 [pdf, 24,68 kB]Antrag für Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025
Infoblatt Art 13 DSGVO Bundestagswahl 2025 [pdf, 131,17 kB]
Online-BriefwahlantragOnline-Briefwahlantrag
AbteilungsleitungDelia RosanskiTelefon +49 (209) 169-2992delia.rosanski@gelsenkirchen.de
GrundsatzangelegenheitenTelefon +49 (209) 169-2277Fax +49 (209) 169-2923
WahlscheinstellenTelefon +49 (209) 169-9267Fax +49 (209) 169-2923
BeschaffungTelefon +49 (209) 169-2862Fax +49 (209) 169-2923
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Telefon +49 (209) 169-6805Fax +49 (209) 169-2923
wahlamt@gelsenkirchen.de
15.08.2025
Wahlscheinstellen öffnen am 18. August / Ab kommender Woche sind die Wahlbenachrichtigungen unterwegs und Briefwahl kann online beantragt werden
11.08.2025
Voraussetzung für die Teilnahme an den Kommunalwahlen ist eine Wohnsitzanmeldung oder Antragstellung bis 29. August 2025
03.06.2025
Interessierte können sich ab sofort online melden
Wahl-FAQ
Interaktive Lernplattform für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlergebnisse