Kommunale Haushaltspläne sind meist mehrere hundert Seiten stark. Kein Wunder, enthalten sie doch eine ganze Reihe von Informationen und viele verschiedene Kapitel. Ein kommunaler Haushalt bildet bis ins kleinste Detail sämtliche Einzahlungen/Erträge und Auszahlungen/Aufwendungen einer Stadt ab. Dabei hat der Gesetzgeber klar definiert, wie ein Haushalt(sentwurf) aufgebaut werden und welche Informationen er enthalten muss. Die gesetzlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) festgelegt.
Bestandteil jedes kommunalen Haushaltes sind vier zentrale Kernelemente: Ergebnisplan, Finanzplan, Teilpläne und Haushaltsanierungsplan.
- Im Ergebnisplan wird der Ressourcenverbrauch in Form von Aufwendungen und Erträgen dargestellt, die für die laufende Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Er ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung in der kaufmännischen Buchführung.
- Im Finanzplan werden alle Auszahlungen und Einzahlungen ausgewiesen, d. h. jede kassenwirksame Geldbewegung. Neben dem Geldmittelfluss für die laufende Aufgabenerfüllung (s. Ergebnisplan) auch die Finanzmittel für Investitionstätigkeit sowie Darlehen und Kredite.
- Die Teilpläne schlüsseln den Ergebnis- und den Finanzplan detailliert auf. Wieviele Mittel werden wofür verwendet und wieviele Aus- und Einzahlungen werden wofür getätigt? Die Aufschlüsselung erfolgt nach Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten. Ein Produktbereich ist z. B. "Kultur"; die Musik- und Kunstschule, das Kunstmuseum oder die Stadtbibliothek sind dazugehörige Produktgruppen; ein Produkt der Produktgruppe Musik- und Kunstschule stellt wiederum die städtische Musikschule dar. In Gelsenkirchen gibt es insgesamt 16 Produktbereiche.
- Der Haushalt der Stadt Gelsenkirchen ist nicht ausgeglichen; die Aufwendungen sind höher als die Erträge. Die Stadt muss daher einen Haushaltssanierungsplan aufstellen, in dem alle Maßnahmen zusammengefasst sind, mit deren Hilfe Haushaltsausgleiche wieder erreicht werden sollen. Das Land beteiligte sich an diesem Konsolidierungsprozess bis einschließlich 2020 mit Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz.
Darüber hinaus enthält ein Haushaltsplan noch viele weitere Anlagen:
- Vorbericht (Überblick über Eckpunkte des Haushaltsplans; Lage und Entwicklung der Kommune)
- Stellenplan (Stellen der Beamten und Beschäftigten)
- Bilanz des Vorvorjahres
- Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (In welcher Höhe darf die Stadt schon mit Wirkung für zukünftige Haushaltsjahre Verpflichtungen eingehen?)
- Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres
- Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
- Übersicht über die Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, Mehrheitsbeteiligungen und Eigengesellschaften
- Bezirkshaushalte (Teilergebnisplan, Teilfinanzplan und Auflistung der Investitionsmaßnahmen für jeden der fünf Stadtbezirke)