Natur-, Landschafts- und Biotopschutz sind zentrale und wirkungsvolle Mittel zum Schutz der Artenvielfalt. Der Rückgang von Tier- und Pflanzenarten ist hauptsächlich auf den Verlust und die Beeinträchtigung ihrer Lebensräume zurückzuführen.
Für Schutzgebiete sind ausreichend Fläche, die Biotopqualität und räumliche Lage ausschlaggebend. Speziell angepasste Einzelmaßnahmen und ein konzeptionell abgestimmtes Planen und Handeln sind für erfolgreichen Biotopschutz erforderlich. In einer Zeit knapper Kassen einerseits und konkreten Gefährdungen andererseits ist es notwendig, Prioritäten im Biotopschutz zu setzen.
Dafür werden von der Stadt Gelsenkirchen derzeit und in den kommenden Jahren folgende und viele weitere Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt:
- Maßnahmen der Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL) für die Natur- und Landschaftsschutzgebiete
- Maßnahmen gemäß den Festsetzungen im Landschaftsplan, z. B. Anlage von Blühsteifen, Renaturierung von Feuchtbiotopen oder Schutzmaßnahmen für den Kiebitz
- Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt nach der Gelsenkirchener Biodiversitätsstrategie
- Erneuerung der Beschilderung von Schutzgebieten und -objekten
- Entwicklung und Neuanlage weiterer ökologisch hochwertiger oder geschützter Bereiche durch gezielte Pflegemaßnahmen, z. B. von Feucht- und Trockenbiotopen oder Kleingewässer für Amphibien
- Unterhaltung, Pflege und Verkehrssicherung von schützenswerten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmale
- Entwicklung weiterer ökologisch hochwertiger oder geschützter Bereiche durch gezielte, lenkende Pflegemaßnahmen
- Unterhaltung und Verkehrssicherung von schützenswerten Landschaftsbereichen oder Landschaftsteilen
- Erfolgskontrollen der Maßnahmen und Bestandserfassung der Zielarten
Welche verschiedenen Schutzkategorien in Gelsenkirchen Anwendung finden, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.