Wann und wo kann in Gelsenkirchen geheiratet werden? Und was sollte man vorher bedenken? Um Ihnen die Planung zu erleichtern, erhalten Sie auf den folgenden Seiten grundlegende Informationen.
Auch zum den Themen Anmeldung eines neugeborenen Kindes, Namensrecht, Urkunden und Beglaubigungen und Sterbefälle erhalten Sie hier Informationen.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie einfach Kontakt mit dem Standesamt auf; die Ansprechpartnerinnen und -partner stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Aufgrund der aktuellen Situation ist es ab sofort nur möglich, eine schriftliche Anmeldung von Eheschließungen, Beantragungungen von Ehefähigkeitszeugnissen und telefonischen Beratungen nach vorheriger Terminabsprache durchzuführen.
Infos zur Anmeldung einer Eheschließung während der Corona-Pandemie
Das Standesamt ist ausschließlich für Terminkunden geöffnet. Um der aktuellen Situation gerecht zu werden, achten Sie bitte auf die Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln und die Anweisungen des Personals.
Sollten Sie ein dringendes Anliegen haben, was eine persönliche Vorsprache erforderlich macht, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt telefonisch oder per Mail standesamt@gelsenkirchen.de in Verbindung. (Bitte geben Sie in der Email eine Telefonnummer an, unter der Sie zu erreichen sind.)
Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kontaktdaten.
Die Anforderung von Personenstandsurkunden kann schriftlich, per Mail oder über die Homepage der Stadt Gelsenkirchen erfolgen.
Personenstandsurkunde anfordern
In den Trauzimmern des Standesamtes Schloss Horst sowie den Außenstellen des Standesamtes sind ab dem 18. Januar 2021 bis zu 4 Personen (einschließlich Brautpaar, Trauzeugen oder eventuell ein Dolmetscher) zugelassen.
Der Zugang zum Schloss ist nur für diesen Personenkreis zugelassen. Im Gebäude und in den Trauzimmern besteht eine Maskenpflicht für alle Personen der Hochzeitsgesellschaften.
Das Standesamt bittet dringend um gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung folgender, weiterhin zwingend einzuhaltender Regeln: Die Gesellschaft muss gemeinsam unter Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes gegenüber anderen
- Personen das Gebäude betreten und unmittelbar nach der Trauung so wieder verlassen.
- Vor den Trauzimmern und in der Glashalle ist zu allen Personen, die sich dort bewegen, der gebotene Abstand einzuhalten.
- Bitte desinfizieren Sie beim Betreten des Schlosses ihre Hände.
- Zur Rückverfolgung von Infektionsketten sind die Kontaktdaten der Hochzeitsgesellschaft vor der Eheschließung festzuhalten. Gerne können Sie sich im Vorfeld den Vordruck herunterladen und zur Eheschließung ausgefüllt mitbringen.