Achtung!
Ab dem 1. Februar 2020 ist geplant, dass ortsansässige Bestatterinnen und Bestatter die zu beurkundenden Sterbefälle nur noch abgeben können und diese am nächsten Werktag beurkundet abholen, sofern alle für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Zunächst erfolgt die Abgabe der Unterlagen im Erdgeschoss, im Zimmer mit der Beschriftung "Annahme Sterbefälle“.
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, dass kein Bargeld für die Urkundengebühr den abgegebenen Unterlagen beigefügt wird.
Auch sind die für die Beurkundung erforderlichen Personenstandsurkunden, die im Haus vorliegen, vor Abgabe des Sterbefalls in der Urkundenabteilung zu besorgen.