Ein Sterbefall stellt oft eine Ausnahmesituation für die Angehörigen dar. Gleichzeitig gibt es dann viel zu regeln. Dazu gehört auch, dass der Sterbefall beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. In der Regel werden die notwendigen Dokumente von den Bestattungsunternehmen bei den Standesämtern zur Beurkundung eines Sterbefalles eingereicht. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag bei dem zuständigen Standesamt angemeldet werden.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls sind folgende Dokumente erforderlich:
- Sterbefallanzeige
- Totenschein (bei einem nichtnatürlichen Tod zusätzlich die Freigabe der Staatsanwaltschaft)
- Identitätsnachweis (Reisepass, Personlausweis oder ID-Karte)
- bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde
- bei verheirateten Verstorbenen: zusätzlich die Eheurkunde
- bei geschiedenen Verstobenen: Geburtsurkunde, Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- bei verwitweten Verstorbenen: Geburtsurkunde, Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Ehekurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
Bei Verstorbenen die im Ausland eine Ehe geschlossen haben oder im Ausland geschieden wurden kann eventuell die Vorlage anderer/weiterer Dokumente erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich hier vorab an das Standesamt Gelsenkirchen bezüglich der erforderlichen Dokumente. Die Kontaktadresse lautet sterbefall@gelsenkirchen.de
Bei fehlenden Dokumenten kann die Beurkundung des Sterbefalls zurückgestellt werden. Über die Zurückstellung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
- Ortsansässige Bestatterinnen und Bestatter geben zu beurkundende Sterbefälle an der Infotheke im Schloss Horst ab und können diese am nächsten Werktag beurkundet abholen. Dies setzt natürlich voraus, dass alle für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, dass kein Bargeld für die Urkundengebühr den abgegebenen Unterlagen beigefügt wird.
- Ortsfremden Bestatterinnen und Bestatter können Ihre Originalunterlagen während der Öffnungszeiten des Standesamtes an der Infotheke im Schloss Horst abgeben und während der Bearbeitung warten. Termine hiefür müssen nicht vereinbart werden.
Für die Überführung eines Leichnams in Ausland ist ein Leichenpass erforderlich. Für die Ausstellung des Leichenpasses ist das Standesamt Gelsenkirchen zuständig, wenn sich der Leichnam in Gelsenkirchen befindet.
Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung eines Leichenpasses benötigt:
- Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis oder ID-Karte)
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Zurückstellung des Sterbefalls
- Einsargungsbescheinigung
- Bescheinigung über die zweite Leichenschau (Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder Freigabe der Staatsanwaltschaft