Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind innerhalb einer Woche bei dem zuständigen Standesamt angemeldet werden; zuständig ist jeweils das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren ist. Die Anmeldung kann von Ihnen selbst oder einer anderen von Ihnen bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Aufgrund der Corona-Krise ist des derzeit nicht möglich, Geburten vor Ort im Standesamt anzumelden! Bitte nutzen die den postalischen Weg!
Grundsätzlich können Sie als sorgeberechtigte Eltern den oder die Vornamen Ihres Kindes frei wählen. Allerdings muss bei der Wahl des oder der Namen das Kindeswohl gewahrt bleiben. Als Vornamen können auch nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind.
Bedenken Sie bitte auch: Die Beurkundung der Vornamen ist unwideruflich!
Sollten Sie unsicher sein, ob der oder die von Ihnen gewählte/n Vornamen eintragunsfähig sind, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Außerdem bieten die Universität Leipzig und die Gesellschaft für deutsche Sprache eine Namensberatung an.
Falls Sie in der Türkei die Ehe geschlossen haben, ist hier als Nachweis der Eheschließung eine internationale Heiratsurkunde (Evlenme Kayıt Örneği – Formül B) vorzulegen. Diese kann Ihnen durch das für Sie zuständige türkische Konsulat ausgestellt werden. Das internationale Familienbuch (Aile Cüzdanı), das Ihnen bei der Eheschließung ausgehändigt wurde, wird durch die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt!