Ab dem zweiten Jekits-Jahr findet das gemeinsame Singen oder Tanzen statt; JeKits „Instrumente“ wird in Gelsenkirchen nicht angeboten. Jede Grundschule hat vor Aufnahme des Programms ihren Schwerpunkt (Singen bzw. Tanzen) gewählt, den sie anbieten möchte. Am Ende des Schuljahres findet eine Abschlusspräsentation statt.
- An jeder Grundschule bildet sich entweder ein „JeKits-Chor“ oder ein „JeKits-Tanzensemble“.
- Der Unterricht wird von Lehrkräften des außerschulischen Kooperationspartners (z.B. der Musikschule) erteilt.
- Die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Grundsätzlich soll eine finanziell schwierige Situation in einer Familie kein Grund sein, bei JeKits nicht mitzumachen: Von daher sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnliche Sozialleistungen empfangen, von den Teilnahmebeiträgen befreit. Für Kinder, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag, Ausbildungshilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ist die Teilnahme ebenfalls kostenfrei. Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie am Programm teil, so fällt der volle Beitrag nur für das erste Kind an, für jedes weitere Kind muss lediglich die Hälfte gezahlt werden.