Der einfache Mietspiegel mit Stand 1. April 2017 für nicht öffentlich geförderte Mietwohnungen ist ein Produkt der Stadt Gelsenkirchen unter Beteiligung der Interessenvertreter der Gelsenkirchener Wohnungswirtschaft (Mieter-/Vermietervereine), den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Runden Tisches der Gelsenkirchener Wohnungswirtschaft sowie des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen. Er dient als Orientierungshilfe zur Ermittlung von ortsüblichen Mieten für vergleichbare Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Der Mietspiegel soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern und versachlichen. Andere Möglichkeiten des Nachweises der ortsüblichen Mieten sind nicht ausgeschlossen.