Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen Wasser gefährdender Stoffe dürfen im Einzelfall nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist. Sie müssen gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz eine Eignungsfeststellung beim Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde) beantragen.
Der Antragsteller ist Eigentümer und/oder Betreiber der Anlage.
Einzelfallabhängig:
- Erläuterungsbericht
- ggf. Vollmacht
- Übersichtslageplan
- alle anderen Unterlagen in Abstimmung mit dem Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde
Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.
Die Mindestgebühr für eine Erlaubnis beträgt 150,00 € maximal jedoch 2 500,00 €.