13. Februar 2025, 14:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Damit auch blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen wählen können, gibt es Wahlschablonen. Diese ermöglicht es ihnen, auch ohne Hilfe einer Vertrauensperson, geheim zu wählen.
Eine abgeschnittene Ecke an der Wahlschablone zeigt an, wie der Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen ist. Die Nummerierung der Löcher ist in Großdruck und Punktschrift angebracht. Hinter den Löchern stehen die Angaben des Stimmzettels zu den Kandidierenden sowie zu den Parteien.
Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) organisiert sind, erhalten die Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den BSVNRW unter der Rufnummer 02 31/ 55 75 90 0 anfordern. Mit der Wahlschablone wird auch eine CD mit einer Gebrauchsanweisung für die Schablone versandt.
Um zu erfahren, hinter welchem nummerierten Loch welche Kandidierenden und Parteien aufgeführt sind, gibt es für die blinden und sehbehinderten Menschen eine Telefonansage. Anrufende aus Gelsenkirchen können sich unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels kostenlos auch mehrmals vorlesen lassen. Dies ist mit dem Handy sogar direkt in der Wahlkabine möglich. Damit der richtige Stimmzettel vorgelesen wird, muss die Wahlkreisnummer angegeben werden. Diese steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Für Wahlberechtigte mit Sehverlust sind die Wahlhilfen der BSVNRW kostenlos. Finanziert werden sie vom Innenministerium des Landes NRW.