16. Februar 2023, 01:01 Uhr | Sparkasse Gelsenkirchen
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Insgesamt 50.000 Euro Fördergeld für E-Mobilität stellt die Sparkasse Gelsenkirchen Gelsenkirchener gemeinnützigen Vereinen zur Verfügung. Stephanie Olbering und Michael Klotz vom Vorstand der Sparkasse gaben den Startschuss für die Aktion. Übrigens: Auch E-Lastenräder werden gefördert. Das E-Lastenrad im Bild stellte freundlicherweise das Geschäft „Beosports“ an der Koloniestraße zur Verfügung.. Bildrechte: Sparkasse Gelsenkirchen
Bewerbungsfrist verlängert: Fördermittel für E-Mobilität gemeinnütziger Vereine und Einrichtungen
„Vereine fahren E“ – unter diesem Motto fördert die Sparkasse Gelsenkirchen Investitionen gemeinnütziger Gelsenkirchener Vereine und Einrichtungen in die E-Mobilität. Insgesamt stellt sie dafür 50.000 Euro bereit. Den Interessenten bleibt jetzt etwas mehr Zeit für die Bewerbung, denn die Sparkasse hat die Einsendefrist auf den 30.06.2023 verlängert (ursprünglich 15.02.)
Wer und was wird gefördert?
Bewerben können sich alle gemeinnützigen Vereine – vom Fußballverein über die Ehrenamtsagentur bis zu den Fördervereinen von Schulen und Kitas. Auch mildtätige oder kirchliche Einrichtungen gehören auf die umfangreiche Förderliste der Sparkasse. Und überhaupt: Ein Versuch schadet nicht. Auch der Begriff E-Mobilität ist weit gefasst: ob Elektroauto, Elektrofahrrad, Elektro-Bike oder Ladezubehör – alles ist denkbar.
Und wie gelangt man an die Fördermittel der Aktion „Vereine fahren E“?
Es reicht ein formloser Antrag per E-Mail an kommunikation@sparkasse-ge.de (bis zum 30.06.2023) mit dem Stichwort „Vereine fahren E“ in der Betreffzeile. Darin sollte sowohl der Verein/die Institution als auch die geplante Investition und ihre Finanzierung dargestellt werden. Außerdem ist eine Kopie des gültigen Freistellungsbescheids einzureichen. Über die Auswahl der Empfänger sowie die Höhe der Fördergelder (maximal 5.000 Euro) entscheidet nach Einsendeschluss eine Jury der Sparkasse.