04. November 2021, 15:35 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Verkehrshistorische Arbeitsgemeinschaft BOGESTRA e.V. (VhAG BOGESTRA) fährt am Sonntag, 14. November 2021, mit der historischen Straßenbahn in Gelsenkirchen. Tickets dafür sind ab sofort bei der Stadt- und Touristinfo im Hans-Sachs-Haus an der Ebertstraße 11 erhältlich.
Angeboten werden zwei verschiedene Fahrten, die unter Corona-Pandemie-Regeln stattfinden:
Bei der (Stadt-)Rundfahrt „Gelsenkirchen mit der historischen Straßenbahn" sind die Gäste durch Gelsenkirchen und die Umgebung rund drei Stunden unterwegs. Ein kundiger Begleiter erläutert während der Fahrt Sehenswertes entlang der Strecke. Auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer warten interessante Geschichten aus dem mittleren Ruhrgebiet.
Diese Fahrt beginnt am Sonntag, 14. November 2021, um 14 Uhr. Treffpunkt ist die Haltestelle Musiktheater der Linie 302 (oberirdisch) Richtung Bochum. Das Ticket für „Gelsenkirchen mit der historischen Straßenbahn“ kostet für Erwachsene 18 Euro pro Person und für Kinder/Jugendliche (unter 15 Jahre) pro Person 14 Euro.
Die zweite angebotene Fahrt, die „Nostalgie-Tour“, ist besonders für Personen geeignet, die sich weniger für Erläuterungen der Sehenswürdigkeiten interessieren, sondern Straßenbahn-Nostalgie pur erleben wollen. Das heißt konkret: Bei einer Fahrt in der historischen Straßenbahn können die Landschaften und Strecken ohne Erklärungen genossen werden.
Die rund dreistündige "Nostalgie-Tour" findet am Sonntag, 14. November 2021, statt. Treffpunkt ist um 17:30 Uhr die Haltestelle Musiktheater der Linie 302 (oberirdisch) Richtung Bochum. Das Ticket kostet für Erwachsene 12,50 Euro pro Person und für Kinder/Jugendliche (unter 15 Jahre) pro Person 9,50 Euro.
Die Tickets für beide Fahrten sind ab sofort bei der Stadt- und Touristinfo im Hans-Sachs-Haus, Tel. 0209 / 169-3968, erhältlich.
Um an den Fahrten mit der historischen Straßenbahn am Sonntag, 14. November 2021, teilnehmen zu können, muss zu Fahrtbeginn ein Nachweis nach der 3-G-Regel (vollständig geimpft/immunisiert; genesen; getestet) vorgelegt werden.
Außerdem gilt, dass beide Fahrten mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden, die Fahrgäste im Fahrzeug Maske (medizinische Maske oder FFP2/KN95) tragen und die erforderlichen Mindestabstände einhalten müssen. Darüber hinaus werden zu Fahrtbeginn die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhoben. Auch die Möglichkeiten der Hand-Desinfektion sollten von den Gästen genutzt werden.
Hinweis: Es ist möglich, dass bei Veränderungen der Pandemie-Situation bzw. Anpassungen in der Coronaschutzverordnung die Fahrten nicht stattfinden können bzw. sich die Regeln für die Fahrgäste ändern.