08. April 2020, 15:21 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Nachdem am vergangene Wochenende erneut zahlreiche Personen im Bereich des Hafens Graf Bismarck gegen die Coronaschutzverordnung verstoßen haben und sich dort bei schönem Wetter in größeren Gruppen teils mit ihren Fahrzeugen versammelt haben, reagiert die Stadt Gelsenkirchen jetzt mit einem Zufahrtsverbot in diesem Bereich.
„Das Verhalten einiger besonders auffälliger Personen ist gerade in Zeiten der Corona-Epidemie nicht hinnehmbar. Die Sperrungen sind zur Durchsetzung der Corona-Schutzverordnung leider unverzichtbar“, erläutert Hans-Joachim Olbering die Entscheidung, die heute auch der Krisenstab der Stadt Gelsenkirchen bestätigt hat.
Ab Donnerstag wird die Zufahrt zur Johannes-Rau-Allee von der Münsterstraße aus komplett gesperrt. Von der Alfred-Zingler-Straße wird die Johannes-Rau-Allee nur noch eingeschränkt befahren werden können, zum Beispiel von Anwohnerinnen und Anwohnern, Lieferverkehren oder Menschen, die im Hafengebiet arbeiten. Das bereits in den vergangenen Tagen erlassene Nachtparkverbot an der Johannes-Rau-Allee wird gleichzeitig ausgeweitet und gilt nun rund um die Uhr. Gleichzeitig wird die Nutzung des Parkplatzes am Anleger der „Weißen Flotte“ gegenüber dem Stader Weg untersagt.
Die Sperrungen gelten analog zur landesweiten Corona-Schutzverordnung zunächst bis zum 19. April 2020 und werden bis auf das testweise eingeführte Nachtparkverbot aufgehoben, sobald sie aus Infektionsschutzgründen nicht mehr erforderlich sind.
Gerade in den über Ostern zu erwartenden schönen Tagen sind alle Besucherinnen und Besucher des Hafens Graf Bismarck zu gegenseitiger Rücksichtnahme und zur Einhaltung der Corona-Schutzverordnung NRW aufgerufen. Insbesondere sind dabei Ansammlungen von mehreren Menschen auch weiterhin zu unterlassen. Der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei werden die Einhaltung der Auflagen überprüfen und Verstöße ahnden.