18. Juni 2018, 16:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 18. Juni 2018, 16:50 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Bereits seit Mitte der 1990er Jahre ist Asbest in Deutschland verboten, da die eingeatmeten Fasern Lungenkrebs verursachen können. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Millionen Tonnen asbest-haltiger Materialien verbaut worden. Asbest steckt auch heute noch in Dach- und Fassadenplatten oder verbirgt sich irgendwo in den Gebäuden. Bei Umbau und Abriss müssen solche Materialien unter hohen Sicherheitsvorkehrungen abgebaut und entsorgt werden.
Seit einiger Zeit hat sich eine neue Dimension rund um das Thema Asbest entwickelt. Das Material wurde nicht nur in den bekannten Baustoffen entdeckt, sondern kann sich auch etwa in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern befinden. Dieses Asbestmaterial ist fest in den Stoffen gebunden und stellt zunächst keine Gefahr da. Allerdings kann niemand genau sagen, in welchen Stoffen vor 1995 Asbest eingesetzt worden ist. Somit kann jede Kleinmaßnahme im Rahmen der Bauunterhaltung zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen.
Die Stadt Gelsenkirchen hat sich daher entschlossen, beim Vorhandensein von Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern, die vor 1995 eingebaut wurden, bei Reparaturen in öffentlichen Gebäuden, Kindergärten und Schulen besondere Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.
Zusammen mit einem anerkannten Gutachter hat die Stadt Gelsenkirchen ein Verfahren eingeführt, das ab sofort bei jeder Baumaßnahme zum Einsatz kommen soll.
Je nach der Größe des Eingriffs in die Struktur wird in drei verschiedenen Stufen vorgegangen. Werden etwa Löcher für die Befestigung von Gegenständen gebohrt, Kernbohrungen für Schalter oder Steckdosen durchgeführt oder kleinflächige Schlitzen erstellt, können diese Arbeiten durch sachkundige Personen etwa unter Verwendung eines für Asbest zugelassenen Saugers und weiteren Sicherungsvorkehrungen wie z.B. speziellen Gefäßen zur Aufnahme der Abfälle durchgeführt werden.
Umfangreiche Arbeiten wie etwa Schleifen, Stemmen oder Fräsen dürfen nur von zugelassenen Sanierungsfachunternehmen nach besonderen Vorgaben durchgeführt werden.
Durch diese Sicherheitsmaßnahmen werden sich einige Arbeiten verzögern. Die Stadt Gelsenkirchen hält aber ein Vorgehen unter den vorherrschenden besonderen Verhältnissen zum Schutz aller Beteiligten für unumgänglich.
Vermutlich wird in vielen Fällen in den zu bearbeitenden Flächen keinerlei Asbest vorhanden sein. Für umfangreiche Maßnahmen, die mit zerstörenden Eingriffen in die Oberfläche verbunden sind, werden vorab Schadstoffgutachten erstellt. Damit wird ermittelt, ob die betroffenen Bauteile als asbestfrei eingestuft werden können. Anderenfalls werden sämtliche erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen angewendet.