30. Januar 2018, 13:22 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Am Sonntagabend kontrollierten das Hauptzollamt, die Polizei, die Lebensmittelkontrolle und das Referat Recht und Ordnung in einer gemeinsamen Aktion insgesamt 15 Gelsenkirchener Shisha-Bars. Anlass waren die wiederholt festgestellten Verstöße gegen steuerrechtliche Bestimmungen und das Gaststättenrecht.
Während der Kontrollen wurde in allen Shisha Bars die Kohlenmonoxid-Belastung gemessen. Ein Betrieb musste aufgrund der Kohlenmonoxid-Belastung von 160 ppm sofort geräumt werden und wurde durch die Feuerwehr fachmännisch entlüftet. Der Betrieb wurde anschließend geschlossen und der Betreiber muss nun mit entsprechenden Auflagen, wie z.B. einem Nutzungsverbot für Kohle, rechnen.
Bereits ein Wert von über 30 ppm (parts per million) gilt als gesundheitsgefährdend, spätestens bei Überschreitung von 60 ppm wird es gefährlich für Leib und Leben.
Bei der Kontrolle der Betriebe beschlagnahmte das Hauptzollamt mehr als 32 Kilogramm unverzollten Wasserpfeifentabak. Es wurden fünf Strafverfahren und drei Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet.
Die Lebensmittelüberwachung stellte in sieben Betrieben zudem hygienische Mängel fest. Während in einem Fall der Mangel mit einem Verwarnungsgeld geahndet wurde, mussten in den anderen Fällen ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Abstellung der Mängel angeordnet und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Das Rauchverbot in Gaststätten umfasst auch Shisha-Bars, weshalb das Rauchen von Tabak allenfalls im Außenbereich zulässig ist. In den Räumen dürfen nur tabakfreie Substanzen wie Shiazo-Steine oder Paste „verdampft“ werden.
Das Referat Recht und Ordnung kassierte von insgesamt 17 Rauchern ein Verwarnungsgeld wegen des Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Die Gastwirte erwartet deswegen ein Bußgeldverfahren. Weitere Bußgeldverfahren werden aufgrund von Verstößen gegen das Gaststättengesetz und unerlaubter Geldspielgeräte eingeleitet.