18. April 2017, 10:48 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die ehemals im alten Hans-Sachs-Haus installierte Walcker-Orgel kann künftig in der Pfarrei St. Antonius in Papenburg installiert werden. Wenn der Rat der Stadt Gelsenkirchen am 18. Mai dem Vorschlag der Verwaltung folgt, ist der Weg frei, dass die historische Konzertorgel – eingebunden in die "europäische Orgelstraße" von Schwerin über Bremen, Verden und Emden bis in die Niederlande – wieder regelmäßig in der großen Papenburger Stadtkirche gehört werden kann. Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gelsenkirchen wird dann der Eintritt frei sein. Papenburg ist mit dem Auto in etwa zwei Stunden (217 km) von Gelsenkirchen aus zu erreichen. Die Stadt Gelsenkirchen verkauft die Walcker-Orgel zu einem symbolischen Preis von 1 Euro an die Pfarrei St. Antonius in Papenburg mit Eigentumsübergang zum 1. Januar 2056. Der Ausschuss für Kultur hatte die Verwaltung im Juni 2016 beauftragt, Verhandlungen über den Verkauf der restaurierten Walcker-Orgel zu führen.
Vor zehn Jahren wurde die Orgel auf der Basis der Walcker-Originalpläne durch die Orgelbaufirma Seifert (Kevelaer) fachkundig restauriert und der Spieltisch auf den neuesten technischen Stand gebracht. Doch ein Wiederaufbau in Gelsenkirchen war räumlich nicht mehr möglich. Seitdem sind immer wieder engagierte Orgelliebhaber mit Ideen und Vorschlägen an die Stadt herangetreten, wer die Orgel wo nutzen könne. Selbst da, wo die akustischen Voraussetzungen gegeben waren, scheiterte dies meist an nur vagen finanziellen Hoffnungen auf Sponsoren oder öffentlichen Förderungen für die Kosten von Einbau, Intonation und Konzertprogramm.
„Wir fühlen uns dem Instrument verpflichtet und haben gleichzeitig eine Verantwortung vor ihm und vor den Menschen, die viel Kreativität und Arbeit in den Bau und die Restaurierung der Orgel gesteckt haben“, erläutert Dr. Volker Bandelow, Leiter des Kulturreferats der Stadt Gelsenkirchen. „Daher haben wir immer nach einem Ort gesucht, an dem das Instrument in seiner vollen Pracht und mit seinem überwältigenden Klang strahlen kann. Mit der Papenburger Pfarrkirche haben wir genau diesen Raum gefunden, vielleicht sogar mit besserem Klang als dies zuletzt im alten Hans-Sachs-Haus der Fall war – und gleichzeitig in erreichbarer Nähe für Gelsenkirchener Orgelliebhaber.“
Die Walcker-Orgel ist eine der bedeutendsten europäischen Orgeln und sollte daher auch in ein möglichst aktives Musikleben eingebunden werden. Die Stadt Gelsenkirchen sieht sich hier in der Verantwortung, dass dieses herausragende Instrument, in das so viel Geld und Energie gesetzt wurde, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten so intensiv und vielfältig wie möglich wieder genutzt wird und möglichst viele Menschen erfreuen kann.
Die katholische Kirchengemeinde St. Antonius in Papenburg hat seit Antragstellung mit großem Aufwand und hohem Engagement für die Realisierung ihres Konzeptes gearbeitet. Es wurde ein detaillierter Einbauplan architektonisch und orgelfachlich erarbeitet. Die Wege für die Finanzierung der rund einer Million Euro für Umbau, Einbau und Intonation sind geebnet. Insofern könnte bei Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen zu dem Verkauf direkt und konkret mit dem Projekt begonnen werden.
Die Papenburger Kirche ist so groß wie mancher Dom und bietet den Raum, dass Woche für Woche bis zu 1.000 Menschen den Klängen der Gelsenkirchener Walcker-Orgel lauschen können. Immerhin besuchen jährlich ca. 250.000 Touristen die Stadt.
Auch jenseits des normalen Kirchenbetriebs wird die Orgel in regelmäßigen Konzerten erklingen können. Außerdem wird der neu eingestellte Organist die Orgel – wie schon aktuell die alte Orgel – für die Ausbildung von Organisten nutzen.
Um bilanziellen Schaden für die Stadt Gelsenkirchen zu vermeiden, wurde vertraglich vorgesehen, dass die Orgel solange im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen bleibt, bis sie zum 1.1.2056 abgeschrieben sein wird.
Die Kirchengemeinde Papenburg wird die Nutzungsrechte als Besitzer erhalten, während bis zum Ende der Abschreibungsperiode das Eigentum bei der Stadt Gelsenkirchen verbleibt. Vertraglich vorgesehen ist in diesem Zusammenhang, dass bereits ab Besitzübergabe sämtliche Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Orgel sowie eventuell entstehende Folgekosten von der Kirchengemeinde Papenburg zu tragen sind.