20. Februar 2017, 16:07 Uhr | Feuerwehr Gelsenkirchen
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Rauchmelder retten Leben. Bildrechte: Feuerwehr Gelsenkirchen
Seit knapp zwei Monaten gibt es sie in NRW – die gesetzliche Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. Mittlerweile gilt für alle Wohnungen und Häuser: Mindestens in jedem Schlafraum und in den Fluren, die als Rettungsweg dienen, müssen die kleinen Lebensretter unter der Decke ange- bracht sein.
Nach den ersten Wochen zieht die Feuerwehr Gelsenkirchen eine erste Bilanz: Dazu Simon Heußen, Sprecher der Feuerwehr: „Ja, wir haben seit Januar mehr Meldungen über ausgelöste Heimrauchmelder erhalten, aber die meisten davon waren absolut berechtigt – von daher ist die Rauchmelderpflicht aus unserer Sicht schon jetzt ein voller Erfolg!“ Erst am gestrigen Sonntag (19.02.) stellten die Rauchmelder ihre Wichtigkeit wieder deutlich unter Beweis. Um kurz nach 10 Uhr schreckte das schrille Piepsen die Bewohner eines Hauses an der Spiekermannstraße in Erle auf. Sofort alar- mierten sie die Feuerwehr, die schnell vor Ort war und Schlimmeres verhindern konnte. Es brannte Essen auf dem Herd. Nur kurze Zeit später gleich der zweite Einsatz. Auch hier wurden Bewohner eines Mehrfamilienhauses an der Prinzenstraße in Schalke auf den Alarmton eines Rauchmelders aufmerksam. In diesem Fall fanden die Einsatzkräfte einen Entstehungsbrand in einem Wohnraum vor, der schnell gelöscht werden konnte. Der Mieter konnte zum Glück unverletzt durch die Feuerwehr aus seiner zum Teil stark verrauchten Wohnung gerettet werden.
Insgesamt 22 Einsätze vergleichbarer Art gab es gelsenkirchenweit bereits in diesem Jahr und in 15 Fällen brannte es tatsächlich. Durch die frühzeitige Alarmierung konnte jedoch in allen Fällen Schlimmeres verhindert werden. Vier Menschen und ein Hund verdanken den Rauchmeldern womöglich ihr Leben, sie konnten allesamt rechtzeitig gerettet werden. Beim bisher einzigen Brandfall mit Todesfolge am 1. Januar in Heßler waren nach Erkenntnissen der Feuerwehr übrigens keine Rauchmelder installiert.
Damit Heimrauchmelder im Ernstfall ihre Funktion zuverlässig erfüllen, ist der richtige Anbringungsort entscheidend. „Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden“, weiß der Abteilungsleiter des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes Johannes Tintschl. Dies ist am höchsten Ort und möglichst in der Mitte eines Raumes der Fall. Wichtig bei der Installation der Lebensretter ist nicht nur der richtige Anbringungsort sondern auch die Qualität der Heimrauchmelder. Dabei spielt der Buchstabe „Q“ auf der Verpackung eine wichtige Rolle. Dazu Tintschl: „Die schnelle Ansprechempfindlichkeit bei sehr einfachen Meldern löst zwar in jedem Fall Alarm aus, aber leider eben auch, wenn es sich z.B. statt Brandrauch um aufgewirbelten Staub bei einem heftigen Luftzug handelt. Q-Rauchmelder hingegen detektieren den Rauch genauer und vermeiden so Fehlalarme.“
An der Qualität der Rauchmelder sollte man daher nicht sparen. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandard für Rauchwarnmelder sind übrigens das CE- Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604. Und mindestens genauso wichtig wie der Einbau eines Heimrauchmelders ist die regelmäßige Überprüfung und Wartung.