29. November 2016, 11:27 Uhr | GELSENDIENSTE
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Am Mittwoch dieser Woche werden die Gebührensatzungen für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Friedhofsbereich im Betriebsausschuss GELSENDIENSTE beraten. Am Folgetag stehen sie dann zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung des Rates der Stadt Gelsenkirchen.
Die Kalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr hat im Durchschnitt aller angebotenen Behältergrößen und Leerungsintervalle eine Steigerung von 1,23 Prozent ergeben. Bei der am häufigsten verwendeten 120-Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung beträgt die Erhöhung sogar nur 0,91 Prozent. Die jährliche Gebühr steigt damit um 1,65 € auf 182,20 €. Bei der Biotonne beträgt der durchschnittliche Anstieg 2,88 Prozent. Die Jahresgebühr für die braune Tonne mit einem Volumen von 120 Litern und zweiwöchentlicher Leerung erhöht sich um 1,05 € auf 37,15 €.
Somit wird Gelsenkirchen auch im kommenden Jahr NRW-weit die günstigsten Gebühren für die wöchentliche Abfuhr einer 120-Liter-Restmülltonne und die 14-tägliche Leerung einer gleich großen braunen Tonne erheben. Während die Gesamtgebühr 2017 in Gelsenkirchen 219,35 € beträgt, wird sie in Essen bei 387,60 € und in Düsseldorf bei 472,82 € liegen.
Damit die Gelsenkirchener das Volumen ihrer Restmülltonne bestmöglich auf den jeweiligen Bedarf anpassen können, wird zudem für den in 2016 neu eingeführten 60-Liter-Behälter ab dem Jahreswechsel neben der zwei- und vierwöchentlichen Leerung auch die wöchentliche Abfuhr angeboten.
Bei den Gebühren für die Straßenreinigung sind moderate Anpassungen erforderlich. Für den Musterhaushalt mit 15 Frontmetern in der Reinigungsklasse 11 und Winterdienststufe 3 bedeutet dies Mehrkosten von 4,35 € im Jahr. Die Gebühr steigt um 3,42 Prozent auf 131,40 €.
Im Friedhofsbereich hat die Neuberechnung der Gebühren einen Anstieg in ähnlicher prozentualer Höhe ergeben. So sieht die Satzungsänderung bei einer Bestattung im Erdwahlgrab einen Anstieg um 3,31 Prozent und beim Urnenreihengrab um 3,64 Prozent vor. In den Gesamtkosten von 3.875 € bzw. 1.763 € sind jeweils die Kosten für den Erwerb des Nutzungsrechtes sowie die Grabbereitung, die Aufbahrung und die Nutzung der Trauerhalle enthalten.
Ursächlich für die Kostensteigerungen, die den jetzt geplanten Gebührenanpassungen zugrunde liegen, sind verschiedene Faktoren: Allen Bereichen gemein ist ein absehbarer Anstieg der Personalkosten aufgrund der im Februar 2017 anstehenden Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst von 2,35 Prozent. Bei der Kalkulation der Abfallgebühren war zudem zu berücksichtigen, dass der bestehende Vertrag für die Entsorgung von Bio- und Grünabfall Mitte 2017 ausläuft und aufgrund der derzeitigen Marktpreise beim Neuabschluss höhere Kosten zu erwarten sind. Bei der Straßenreinigung macht sich die Anschaffung von Maschinen und Geräten im Rahmen der Umsetzung des Anfang 2016 verabschiedeten Straßenreinigungskonzeptes bemerkbar. Bei der Neuberechnung der Friedhofsgebühren mussten unter anderem die sinkenden Bestattungszahlen berücksichtigt werden.
Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die als Gegenleistung für eine konkrete Leistung zu entrichten sind. Hierdurch unterscheiden sie sich von Steuern, bei denen kein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Gegenleistung besteht. Bei der Gebührenerhebung sind verschiedene Grundsätze zu berücksichtigen, unter anderem gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Kalkulation der Gebühr muss auf einer realistischen Prognose des Aufwandes basieren. Nach Abschluss des Gebührenjahres wird eine Abrechnung vorgenommen. Falls die erhobene Gebühr in Summe von den tatsächlich entstandenen Kosten abweicht, wird die Überdeckung bzw. Unterdeckung bei der Gebührenkalkulation in den Folgejahren berücksichtigt. Eine Erzielung von Gewinnen ist ausgeschlossen, Verluste sollen vermieden werden.